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Berlin: (hib/STO) Um eine Beobachtung von Bundesbürgern mit Kontakten in die DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste in den Jahrzehnten vor der Deutschen Einheit geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4854) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4779). Wie die Bundesregierung darin darlegt, erfolgte eine Überwachung von Bürgern der Bundesrepublik mit Kontakten in die ehemalige DDR durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben nach Paragraph 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (…) in der jeweils geltenden Fassung“ nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen, dass diese Personen verfassungsfeindlichen Bestrebungen mit Kontakten in die DDR angehörten oder dass sie im Auftrag eines fremden Nachrichtendienstes gegen die Bundesrepublik tätig wurden. Der alleinige Kontakt von westdeutschen Staatsbürgern in die DDR sei kein Anlass für die Beobachtung durch das BfV gewesen. Eine generelle Beobachtung dieser Personen habe somit nicht stattgefunden.
Wie die Regierung ferner ausführt, lautete der Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) beziehungsweise seiner Vorgängerorganisation, die politische, wirtschaftliche, militärische und technologische Lage in der DDR im Hinblick auf eine befürchtete militärische Bedrohung aus dem Machtbereich des Warschauer Paktes aufzuklären. Hierzu hätten der BND und seine Vorläufer-Organisation mit offenen und nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen beschafft und ausgewertet. „Hierzu wurden auch Bundesbürger mit Bezug zur DDR genutzt oder waren von nachrichtendienstlichen Maßnahmen betroffen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach konnten zu einer gezielten Beobachtung oder Überwachung von Bundesbürgern mit Kontakten in die DDR keine Hinweise festgestellt werden.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat den Angaben zufolge „im Rahmen seiner auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bezogenen Aufgabenwahrnehmung Bundeswehrangehörige nicht allein ,aufgrund von Kontakten in die DDR‘ überwacht“.
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