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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, bei der Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro anzuheben. Der Entlastungsbetrag soll nach der Kinderzahl gestaffelt und für jedes weitere Kind um weitere 240 Euro angehoben werden. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649) hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5011) vorgelegt hat. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, dass die verschiedenen Lösungsansätze der Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende derzeit geprüft werden.
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