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Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat mit Stand Februar 2015 von 217 Übereinkommen des Europarats 126 ratifiziert, 45 unterzeichnet, 41 nicht unterzeichnet sowie fünf aufgekündigt. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/4881) vorliegenden Bericht „zum Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland“ weiter mitteilt, sind im Berichtszeitraum März 2013 bis Februar 2015 fünf Abkommen unterzeichnet beziehungsweise ratifiziert worden: darunter die Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert), über Manipulation von Sportwettbewerben sowie zum Schutz des audio-visuellen Erbes.
Seit 1949 habe der Europarat 217 völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen aufgelegt. „Sie setzen, oftmals beispielgebend, verbindliche Standards bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa. Der Europarat hat damit die Grundzüge eines gesamteuropäischen Rechtsrahmens geschaffen“, schreibt die Bundesregierung Zahlreiche Übereinkommen stünden Drittstaaten zum Beitritt offen und wirkten daher über Europa hinaus. Andererseits gebe es eine Reihe von Übereinkommen, die aufgrund geringer Akzeptanz der Mitgliedstaaten nicht in Kraft getreten seien beziehungsweise aufgrund nur weniger Ratifikationen kaum praktische Bedeutung erlangt hätten.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Initiative von Generalsekretär Thorbjørn Jagland zu einer Reform des Europarates, mit der unter anderem auch das System der Übereinkommen „mit Blick auf Relevanz und Modernisierungsbedarf überprüft und an den Kernkompetenzen des Europarats - Schutz und Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in ganz Europa - ausgerichtet“ werden soll. „Als Schwerpunktübereinkommen identifizierte Konventionen sollen gestärkt werden, indem ihre Umsetzung verbessert und bei Nicht-Vertragsstaaten, auch Drittstaaten, für einen Beitritt geworben wird.“
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