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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verteidigt die Zusage eines Garantierahmens für die Ukraine in Höhe von 500 Millionen Euro. Bereits bei einem Besuch in der Ukraine im August 2014 habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) der ukrainischen Regierung einen solchen Garantierahmen in Aussicht gestellt, heißt es in einer Antwort (18/5047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4904). Mit ihm verbürge die Bundesrepublik Kredite, die der Ukraine von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt werden. Da es sich um eine Bürgschaft handle, führe dies nur bei einer Nichtrückzahlung der verbürgten Kredite zu Ausgaben aus dem Bundeshaushalt.
Die Linksfraktion hatte sich auf ein Treffen des ukrainischen Premiers Arnsenij Jazeniuk mit der Bundeskanzlerin Anfang April 2015 berufen, bei dem Merkel von „beachtlichen Reformschritten“ der ukrainischen Regierung gesprochen und die Wiederaufbauhilfen in Aussicht gestellt habe. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, um welche „beachtlichen Reformschritte“ es konkret gehe und wie sich diese belegen lassen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die von der Rada beschlossenen Reformgesetze „unter anderem zur Reduktion der Energiesubventionen, der Vereinfachung des Steuerrechts und der Korruptionsbekämpfung (Einführung des Antikorruptionsbüros und einer Korruptionspräventionsagentur)“. Die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse seien öffentlich zugänglich, es habe beim Gespräch zwischen Merkel und Jazeniuk daher kein Bedarf bestanden, Belege vorzulegen. „Überdies gab es bereits vor wie auch nach dem oben genannten Treffen intensive Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen Regierung zu dem Kreditrahmen.“
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