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Berlin: (hib/KJK) „Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass an der Richtigkeit der Ergebnisse der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Sonderauswertung der Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik für die Jahre 2012 und 2013 zu zweifeln wäre.“ Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5055) auf eine Kleine Anfrage (18/4849) der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne.
Mit der Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens würden verfassungsrechtlich legitime Ziele verfolgt, heißt es weiter.
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