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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen, die Situation von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu verbessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, dass der zeitliche Hilfebedarf bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Kindern in einer Familie zusammengezählt werde soll. Dadurch, so die Argumentation der Petenten, könnten Familien höhere oder überhaupt erst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn zwei Kinder nur einen grundpflegerischen Hilfebedarf von beispielsweise täglich 30 Minuten haben.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, setzen Leistungen der Pflegeversicherung derzeit voraus, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) vorliegen muss, die einen täglichen Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten voraussetzt. Um die Situation von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zu verbessern, so heißt es weiter, solle Pflegebedürftigkeit zukünftig besser anerkannt werden. Deshalb sei geplant, mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und auch ein neues Begutachtungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Als Ziel einer solchen Neuregelung führt der Ausschuss unter anderen die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei Begutachtung und Leistungszugang auf. Zudem solle es eine Erfassung des Grades der Selbstständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen anstelle der Messung der Zeit für pflegerische Verrichtungen geben. Schließlich soll es fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen geben.
Nach Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, so schreibt der Petitionsausschuss, könne die derzeitige Anknüpfung an den Zeitaufwand der pflegenden Angehörigen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung „voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden“. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werde daher nach einer Lösung gesucht, die sich in die Systematik des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfügt.
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