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Berlin: (hib/PK) Asylbewerber in Deutschland werden nach Ansicht der Fraktion Die Linke bei der Gesundheitsversorgung diskriminiert. Sie erhielten laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine medizinische Versorgung grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese Beschränkung verletzte das Menschenrecht auf Gesundheit. In einem Antrag (18/5370) fordert die Linke eine bessere Versorgung für die Asylbewerber.
Das Antrags- und Prüfverfahren bei den Sozialämtern sei extrem zeit- und personalaufwendig, wenn Asylsuchende oder Geduldete einen Krankenschein, eine Facharztüberweisung oder eine Krankenhausbehandlung benötigten. Dies könne zu medizinisch nicht vertretbaren Verzögerungen der Behandlung führen. Medizinethisch sei dieses diskriminierende Verfahren der eingeschränkten Gesundheitsversorgung nicht zu vertreten.
Die Erfahrung mit der Ausgabe von Gesundheitskarten an Asylbewerber in Bremen und Hamburg zeige, dass die Versorgung über eine gesetzliche Krankenkasse wesentlich effektiver und kostengünstiger organisiert werden könne. Die Regierung plane jedoch keine grundlegenden Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber.
Die Linke fordert in ihrem Antrag, alle Berechtigten nach dem AsylbLG in die Versicherungspflicht einzubeziehen und übergangsweise und kurzfristig Gesundheitskarten an die Betreffenden auszugeben. Die Leistungsbeschränkungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände sollten gestrichen werden.
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