Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 07
Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterliegt bei der Zustimmung zum sogenannten vorzeitigen Grunderwerb haushaltsrechtlichen Bindungen, die vor allem die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorsehen. Grunderwerb darf insofern nur getätigt werden, wenn dieser zur Erfüllung von Baulastaufgaben des Bundes in absehbarer Zeit notwendig ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5493) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5298) zum vorzeitigen Grunderwerb für den Bau von Autobahnprojekten in Niedersachsen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein