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Berlin: (hib/HLE) Die durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau vor neuen Herausforderungen stehenden Bausparkassen sollen gestärkt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418). Wie die Bundesregierung schreibt, ist derzeit nicht absehbar, wie lange das Kapitalmarktzinsniveau niedrig bleibt. "Die aus dem Jahr 1980 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds nicht hinreichend angepasst", heißt es in dem Entwurf. Daneben wird das Bausparkassengesetz an die Fortentwicklung des Aufsichtsrechts angepasst.
In Zukunft wird den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung.
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