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Berlin: (hib/PK) Asylbewerber und geduldete Ausländer können nach Angaben der Bundesregierung für die berufliche Integration Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Für Menschen mit Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt böten die Arbeitsagenturen Vermittlungen an mit dem Ziel, Arbeits- oder Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zusammenzubringen, heißt es in der Antwort (18/6339) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/5944) der Fraktion Die Linke.
Daneben könnten Leistungen der aktiven Arbeitsförderung in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen vorlägen. So etwa die Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufliche Weiterbildung sowie Teilhabe am Arbeitsleben. Ferner stünden Asylsuchenden und Geduldeten die Berufsorientierungsmaßnahmen, die Berufseinstiegsbegleitung und Einstiegsqualifizierungen offen.
Bei Asylsuchenden und Flüchtlingen stünden die Feststellung der Kompetenzen, die Sprachförderung, die Beratung zur Anerkennung von Qualifikationen und die Nachqualifizierung im Vordergrund. Welche Instrumente angewendet würden, hänge vom Einzelfall ab. Darüber hinaus gebe es Arbeitsmarktprogramme zur Verstärkung der Regelangebote, mit denen auch die Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber unterstützt werde. Ferner arbeite die Regierung an einer deutlichen Ausweitung der Sprachförderprogramme, darunter die berufsbezogene Sprachförderung.
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