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Berlin: (hib/AW) Das Prostitutionsgewerbe soll schärfer reglementiert und Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden geschützt werden. Dies ist das Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Prostituiertenschutzgesetzes (18/8556). Die Gesetzesinitiative sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor.
Nach den Plänen der Bundesregierung muss zukünftig jeder Betreiber eines Bordells oder einer anderen Prostitutionsstätte ein Betriebskonzept vorlegen, das einer Überprüfung unterzogen wird. Damit sollen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und ausbeuterische Geschäftskonzepte wie zum Beispiel Flatrate-Angebote, die der sexuellen Selbstbestimmung der Prostituierten zuwider laufen, ausgeschlossen werden. Einschlägig Vorbestraften soll die Betriebserlaubnis für Prostitutionsstätten verweigert werden.
Strengere Auflagen sollen allerdings auch für die Prostituierten eingeführt werden. Sie müssen sich zukünftig alle zwei Jahre bei einer Kommune anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren. Für 18- bis 21-jährige Prostituierte soll eine jährliche Anmeldepflicht und eine halbjährliche Beratungspflicht gelten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Kondompflicht für Prostituierte und Freier und das Verbot von Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom vor. Bei Verstößen sollen hohe Bußgelder verhängt werden können.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich mit dem Prostitutionsgesetz von 2001 nur einen Teil der damit verbundenen Erwartungen erfüllt. So kommt der Bericht der Regierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2007 (16/4146) zu dem Ergebnis, dass die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele, die kriminellen Begleiterscheinungen des Gewerbes, den Ausstieg aus der Prostitution und bessere Arbeitsbedingungen, nur zu einem begrenzten Teil erreicht werden konnten. Die fehlenden gesetzlichen Maßstäbe für das Prostitutionsgewerbe sowie mangelnde Aufsichtsinstrumente hätten kriminelle Strukturen begünstigt und die Bekämpfung von Menschenhandel sowie die Verwirklichung von Mindestanforderungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz behindert.
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