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Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/L/legislative/245488
Stand: 17.06.2016