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Der Inhaber der umfassenden Hoheitsgewalt im Staat, nach außen (völkerrechtlich) wie nach innen (staatsrechtlich). In demokratischen Republiken und parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist das Volk der Souverän, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt. Die Souveränität wird begrenzt durch das Völkerrecht und die Grundrechte der Einzelnen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/S/souveraen/247392
Stand: 17.06.2016