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Technischer Oberamtsrat a.D.
Wahlkreis 249 Main-Spessart
Gewählt über Landesliste
Bayern
Geboren am 2. Oktober 1968 in Gemünden am Main; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
Qualifizierter Hauptschulabschluss; Ausbildung zum Maschinenschlosser; Ausbildung zum Werkmeister; zweiter Bildungsweg mit Studium Maschinenbau und Elektrotechnik an der Fachhochschule Karlsruhe.
Berufsausbildung; Werkmeister im mittleren-technischen Beamtendienst; Freistellung als Jugend- und Auszubildendenvertreter und Betriebsrat; Aufstieg in den gehobenen technischen Beamtendienst; Leitungs-und Führungsfunktionen.
1990 bis 1998 Pfarrgemeinderat Rieneck/Schaippach; 1983 bis 1996 gewerkschaftliche Jugendarbeit bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft im DGB; 1993 bis 1996 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen; seit 2011 Vorsitzender des Fördervereins Hallenbad Gemünden am Main e.V.
1992 Eintritt in die SPD; 2008 stellvertretender Kreisvorsitzender im Main-Spessart-Kreis; 2009 1. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Gemünden; 2010 Unterbezirksvorsitzender Main-Spessart/Miltenberg; 2012 bis 2014 stellvertretender Bezirksvorsitzender der SPD Unterfranken, seit 2014 Bezirksvorsitzender Unterfranken SPD, seit 2014 Mitglied des Kreistages Main-Spessart.
Bernd Rützel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Bahn AG, Frankfurt/Main,
Technischer Oberamtsrat
Sparda-Bank, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates
Landkreis Main-Spessart, Karlstadt,
Mitglied des Kreistages
Stadt Gemünden a. Main, Gemünden a. Main,
Mitglied des Stadtrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.