4. Im Rahmen der Gestaltung des Patientenrechtegesetzes sollen die Belange von Menschen mit Behinderung einschließlich psychisch kranker Menschen in allen Bereichen berücksichtigt werden.

4.Im Rahmen der Gestaltung des Patientenrechtegesetzes sollen die Belange von Menschen mit Behinderung einschließlich psychisch kranker Menschen in allen Bereichen berücksichtigt werden.65 Grafik 21: _Pic135/Impressionen aus den Arbeitsgruppen66 Prioritäten der AG-Leitung / Themenwünsche der TeilnehmerThemen: Wahlrecht (Ausschluss vom Wahlrecht); Hinweis auf aktuelle Notwendigkeit neues Wahlrecht zu erarbeiten; Möglichkeit, dabei Belange / Forderungen der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen / aufzugreifen.) Betreuungsrecht/Zwangsbehandlung; Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofes durch das evtl. Gesetzeslücke entstanden ist Formen der Zwangsbehandlung neu definieren (Handlungsbedarf beim Gesetzgeber) Patientenrechtegesetz Schwerpunkt: Barrierefreiheit (wird zurzeit diskutiert; Gelegenheit, die Belange / Forderungen der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen /aufzugreifen) Gebührenordnung: Rechtsanwälte verdienen nicht genug, wenn sie Fälle von Menschen mit Behinderungen annehmen, sodass es oft unmöglich ist, einen Rechtsbeistand überhaupt zu finden Thema Zwangsbehandlung; Diskussion über angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Betreuungsrechts; Konsens in der Forderung, in der Begrifflichkeit Assistenz statt Betreuung zu wählen (analog zur UNBRK); Forderung an die Bundesregierung, die interministerielle Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Justiz zu verbessernErgebnisse der Arbeitsgruppe 8Innen, Recht, Menschenrechte, WahlprüfungBerichterstatter: Stephan Lorent und Petra Wontorra67 Thesen und Forderungen der Teilnehmer