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Wettbewerb um die Förderung zur Erzeugung erneuerbarer Energien soll den Öko-Strom günstiger werden lassen. © pa/dpa-Zentralbild
Die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden bald neue Erfahrungen machen: Neuanlagen müssen sich dem scharfen Wind des Wettbewerbs stellen. Nach Jahren der relativ ruhigen Förderung zur Markteinführung soll nun in Ausschreibungen der günstigste Bieter zum Zuge kommen. Dies sieht die EEG-Novelle 2016 vor, über die der Bundestag am Freitag, 8. Juli 2016, ab 9.20 Uhr eine Stunde abschließend beraten und abstimmen will. Voraussetzung dafür ist, dass nach einer vorangehenden 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte ein Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes abgelehnt wird.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zuvor führte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Montag, 4. Juli, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung (18/8832, 18/8972) und zusätzlich von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/8860) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien durch.
Der Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können, heißt es in dem Entwurf. Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden.
Die Ausschreibungen sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland abgeregelt werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können.
Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.
Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt. "Dies sichert somit einen steten und planbaren Ausbau", schreibt die Bundesregierung.
Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.
Namentlich abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9096). Votiert wird darüber hinaus über einen Entschließungsantrag der Linken (18/9106), die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien zügig auszubauen; dabei sollten Bürgerenergie und Kommunen als Akteure gestärkt und Großinvestoren nicht bevorteilt werden.
Auch die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/9107) vorgelegt, in dem sie einen Gesetzentwurf der Bundesregierung fordern, der am Erreichen der verschärften Klimaschutzziele des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet ist. (hle/07.07.2016)