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Die Bundesregierung hat den Ratifizierungsprozess für das UN-Klimaschutzabkommen von Paris eingeleitet. Auf einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beschlüsse hat sich das Bundeskabinett nun geeinigt: „Wir bekennen uns damit zu den Zielen des Abkommens und übernehmen die Verantwortung für eine zügige Ratifizierung“, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD), die den Gesetzentwurf in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 6. Juli 2016, vorstellte und Fragen dazu aus dem Plenum beantwortete.
„Es ist unser Ziel, mit dem Ratifizierungsbeschluss zur nächsten Klimakonferenz in Marrakesch zu fahren.“ Dabei sei ihr durchaus bewusst, dass das Erreichen dieses Zieles einen „straffen Zeitplan“ erfordere, sagte Hendricks und warb um die Unterstützung des Bundestages. Die UN-Klimakonferenz in Marokko beginnt am 7. November 2016.
Im Plenum betonte Hendricks noch einmal die Bedeutung des Abkommen vom Dezember 2015, mit dem erstmals international ein verbindlicher Rahmen für eine globale Energiewende erzielt wurde. Das Abkommen legt einen völkerrechtlich verbindlichen Prozess fest, um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Ziel ist sogar, die Erderwärmung unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten.
Außerdem soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Pariser Klimaabkommen sei deshalb ein „großer Erfolg der internationalen Zusammenarbeit“, lobte Hendricks
Der Petersberger Klimadialog, der gerade in Berlin zu Ende gegangen ist, habe unter anderem gezeigt, mit welchen Anstrengungen die Staaten an der Erreichung der Klimaziele arbeiteten. China übertreffe bereits seine Ziele, berichtete die SPD-Politikerin, Indien gehe bei der Elektromobilität voran und Norwegen suche nach Wegen bereits 2030 treibhausneutral zu wirtschaften und zu leben.
„Und selbst Saudi-Arabien überlegt, wie es unabhängiger von Öl werden kann.“ Diese Maßnahmen allein seien noch nicht ausreichend, aber dennoch „ermutigende Signale“, sagte Hendricks.
Um selbst die Klimaschutzziele zu erreichen, arbeitete die Bundesregierung an einem nationalen Klimaschutzplan 2050, so die Ministerin. Mit diesem neuen Programm sollen die Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Der bestehende Klimaschutzplan 2020 sieht bereits vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Dabei gehe es um einen gemeinsam gestalteten und sozial verträglichen Weg für den Ausstieg aus fossilen Energien wie Kohle, Öl und Gas, erklärte Hendricks. „Wir wollen einen Referenzweg aufzeigen, an dem sich andere orientieren können.“
Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik von Bündnis 90/Die Grünen, verwies auf die von der Bundesregierung geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – und die darin vorgesehene Deckelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent: „Wie passt das zu den Zielen? Das liegt nicht auf dem Fahrplan von Paris!“, monierte sie.
Hendricks bestätigte die geplante Deckelung, räumte aber zugleich ein, dass die Bundesregierung sich dieser Regelung wahrscheinlich bereits „in der nächsten Legislaturperiode“ noch einmal annehmen werden müsse: „Meine Einschätzung ist, dass hier noch nachgeschärft werden muss.“
Eva Bullig-Schröter, Sprecherin für Energie-und Klimapolitik der Fraktion Die Linke, wollte angesichts des Vorhabens, die Erderwärmung unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten, wissen, ob die Bundesregierung nicht auch im Hinblick auf ihr Ziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, „nachschärfen“ müsse.
Hendricks zeigte sich jedoch zuversichtlich: „Wir sind in Deutschland zehn Jahre ehrgeiziger als der EU-Durchschnitt“, sagte sie und kündigte an, im November neue Informationen zum bereits Erreichten vorzulegen. Die vergangenen Jahre hätten zudem gezeigt, dass es möglich sei, Klimaschutz und Wirtschaftswachstum voneinander zu entkoppeln. Seit 1990 sei die Wirtschaftsleistung um 39 Prozent gewachsen, der Ausstoß von Kohlendioxid im selben Zeitraum um 27 Prozent gesunken, so die Ministerin.
Hier hakte Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) ein: Sie verwies darauf, dass es bislang zwar gelungen sein, 27 Prozent einzusparen – allerdings innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren. „Wie wollen Sie die restlichen 13 Prozent in nur fünf Jahren schaffen?“, fragte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen.
Ihr Fraktionskollege Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) wollte zudem im Hinblick auf den Klimaschutzplan der Bundesregierung wissen, welche Rolle die Dieseltechnologie in Zukunft spielen werde. Ministerin Hendricks sah, anders als die Oppositionsabgeordnete Höhn, das Erreichen der Reduktionsziele bis 2020 nicht in Gefahr: Das Abschalten von Kohlekraftwerken ab 2016 werde dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Den Dieselantrieb nannte Hendricks in dem Zusammenhang eine „Brückentechnologie“. „Er ist sparsamer als ein Benziner, aber er hat natürlich nur eine Brückenfunktion“, betonte sie. Daneben gehe es vor allem um den Ausbau der Elektromobilität, so Hendricks. Diesen fördere die Bundesregierung bereits mit einem eigenen Programm.
Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion, wollte von der Ministerin erfahren, welche Maßnahmen die Bundesregierung plane, um den Anstieg von Schwefelhexafluorid in Zukunft zu begrenzen. Das Gas gelte als schädlichstes Klimagas – viel schädlicher als zum Beispiel Kohlendioxid, so Lenkert.
Trotzdem sei die Abgabe von Schwefelhexafluorid 2015 um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Hendricks betonte zwar, die Bundesregierung plane keine Verbote, versicherte aber: „Wir sind gemeinsam mit der Industrie daran interessiert, die Abgabe schädliche Gase zurückzuführen. Das gilt auch für die Landwirtschaft.“ (sas/06.07.2016)