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Die Gesetzesnovelle weist in die richtige Richtung. Das war die einhellige Meinung nahezu aller Experten der öffentlichen Anhörung zum Thema Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG), die auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Januar 2016, in Berlin stattfand. Der Gesetzentwurf (18/7055) der Bundesregierung hat das Ziel, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden.
Reinhard Böckl von der IG-Metall, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Niederbayern, betonte, dass die berufliche Qualifizierung als gesellschaftliche und öffentliche Aufgabe nicht nur für die Förderung des Strukturwandels relevant sei, sondern die berufliche Qualifizierung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigere. Sie schütze Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit.
Volker Born, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), unterstrich, dass das dritte Änderungsgesetz zum AFBG spürbare Verbesserungen für Aufstiegsfortbildungsteilnehmer vorsehe. Insbesondere begrüße der ZDH die Verbesserung der Unterhaltsförderung, die Anhebung der maximalen Beiträge zur Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und die Einführung der Bezuschussung für die Meisterprüfungskosten.
Dr. Knut Diekmann, Referatsleiter für Grundsatzfragen der Weiterbildung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), merkte an, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll, ob sich im Zuge der AFBG-Novellierung nicht noch breitere positive Wirkungen erreichen ließen, beispielsweise bei den Teilnehmern von Teilzeitlehrgängen.
Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), unterstrich, dass die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf Bachelor-Absolventen sinnvoll sei. Die Berufsbildung und auch die deutsche Wirtschaft brauche in Zeiten des Fachkräftemangels und hoher Studentenzahlen deutliche Signale, die zeigen, dass die berufliche Bildung ein attraktives, durchlässiges System mit Entwicklungspotenzial sei.
Auch Olaf Haushälter, Leiter der Bildungsförderung der Investitions- und Förderbank Niedersachsen, lobte die Novelle und unterstrich, dass der individuellen Lehrgangsgestaltung der Teilnehmer ein angemessener Freiraum zugebilligt werde und die Ungleichbehandlung von formal gleichen Abschlüssen mit dem Gesetzesvorhaben beseitigt werden sollen.
Mario Patuzzi, Referatsleiter für Grundsatzfragen der Beruflichen Bildung & Weiterbildung beim Deutschen Gewerkschaftsbund, betonte, dass die Novellierung des AFBG die Chance biete, die Attraktivität der Abschlüsse zu steigern und stärker als bisher dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Rechnung zu tragen. Zugleich bemängelte Patuzzi, dass sich der Gesetzentwurf zum Thema Qualität der Anbieter, des Lehrpersonals und ihrer Inhalte ausschweige.
Prof. Dr. Reinhard Pollak, Leiter der Projektgruppe "Nationales Bildungspanel: Berufsbildung und lebenslanges Lernen" des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, betonte, dass mit der Novelle die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung steige, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Aufstiegsfortbildung möglich werde, die Antragstellung vereinfacht werde und die Leistungen erhöht würden.
Er begrüßte es, dass künftig auch die Förderung von Ausländern mit bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll. Gleichwohl sei es fraglich, ob die Novelle ausreichend an den Bedürfnissen der Menschen ansetze, die von Arbeitslosigkeit bedroht seien. (rol/27.01.2016)