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Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. November 2015, mit den Stimmen aller Fraktionen die Einsetzung eines 3. Untersuchungsausschusses beschlossen (18/6330). Der Ausschuss trägt den Namen "Terrorgruppe NSU II" und verfolgt das Ziel, "die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU), den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzuklären", wie es in der Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses heißt (18/6601).
Man wolle an die "erfolgreiche Arbeit" des NSU-Untersuchungsausschusses in der vergangenen Wahlperiode anknüpfen und "seither bekanntgewordene Fakten, die der frühere Ausschuss nicht behandeln konnte, verarbeiten". Dem Ausschuss werden acht ordentliche Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, zwei Mitglieder der SPD-Fraktion und je ein Mitglied der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören. Wie üblich, stellt jede Fraktion auch die gleiche Zahl von stellvertretenden Mitgliedern.
Wie die Parlamentarier anderer Fraktionen betonte auch der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger in der Debatte, dass man in dem Ausschuss im Interesse der Sache überfraktionell zusammenarbeiten werde. Der Bundestag sei es unverändert den Familien der Opfern schuldig, "dass wir alles tun, um mehr Licht ins Dunkel zu bringen", sagte Binninger. So sei immer noch nicht endgültig geklärt, dass es sich bei dem NSU nur um ein Trio gehandelt habe.
Zweifel habe er auch an der Darstellung, dass kein V-Mann des Verfassungsschutzes Kenntnis von dem Aufenthaltsort des Trios gehabt habe.
Petra Pau (Die Linke) bezeichnete die Verbrechensserie des NSU als Beispiel für "absolutes Staatsversagen". Sie erinnerte daran, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) den Angehörigen beim Staatsakt für die NSU-Opfer bedingungslose Aufklärung der Verbrechen versprochen habe. Man werde alles dafür tun, dass die Kanzlerin "nicht meineidig" werde, fügte Pau hinzu.
Der Ausschuss werde darüber hinaus aber auch die Tätigkeit der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach der Enttarnung des NSU am 4. November 2011 genau untersuchen.
Von einem "systematischen Versagen der Sicherheitsbehörden" im Zusammenhang mit der Mordserie sprach auch Dr. Eva Högl (SPD). Man habe bei den Ermittlungen nach den Verbrechen das Motiv Rechtsextremismus niemals so intensiv in den Blick genommen wie das notwendig gewesen wäre. Auch im Hinblick auf die Rolle der V-Leute seien die Abgeordneten "längst nicht am Ende" ihrer Erkenntnisse.
Nachgehen müsse man auch der Frage, inwieweit die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode in die Tat umgesetzt worden seien.
Schwere Vorwürfe an die Adresse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) richtete Irene Mihalic von Bündnis 90/Die Grünen. Es sei aus ihrer Sicht ,,blanker Hohn", wenn BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen immer wieder behaupte, sein Amt habe im Zusammenhang mit der Mordserie keine Fehler gemacht. Sie erinnerte an die ,,Aktion Konfetti", bei der im BfV kurz nach Enttarnung des NSU im November 2011 Neonazi-Akten vernichtet worden waren. Auch dieser Vorgang müsse weiter geklärt werden.
Redner mehrerer Fraktionen warnten davor, in der aktuellen Flüchtlingskrise drohe erneut eine Radikalisierung und Vernetzung gewaltbereiter Rechtsextremisten. Auch deshalb sei die Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses zu dem Thema notwendig. (rik/11.11.2015)