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Der Bundestag hat in seinen Sitzungen am Donnerstag, 22. April, und Freitag, 23. April 2010, eine Reihe von Beschlüssen, zum Teil ohne abschließende Aussprache, gefasst.
Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert: Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat der Bundestag am 22. April geschlossen. Bei Enthaltung der Opposition nahm der Bundestag den Regierungsnetwurf (17/717, 17/1209) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/1463) an. Da die Kfz-Steuer seit dem 1. Juli 2009 vom Bund und nicht mehr von den Ländern verwaltet wird, sind gesetzliche Änderungen notwendig geworden, die der Fvereinheitlichung, Deregulierung und Klarstellung dienen. Unter anderem werden Fahrzeuge der Zollverwaltung von der Kfz-Steuer befreit. Die Begünstigung von Euro6-Pkw wurde auf Erstzulassungen zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 321. Dezember 2013 beschränkt. Die Kfz-Steuerbefreiung für Ausfuhrkennzeichen hob der Bundestag auf. Hinzu kommt, dass künftig auch andere Personen als der Halter, also etwa Eltern, die Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Steuer erteilen dürfen. Das Gesetz konkretisiert ferner die gesetzliche Ermächtigung zur Errichtung einer zentralen Datenbank über Kftz-Steuer-Rückstände im Hinblick auf den Datenschutz. Die Änderungen treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Zustimmung zu EU-Beitrittsverhandlungen mit Island: Der Bundestag hat am 22. April sein Einvernehmen mit der Bundesregierung erklärt, dass die Bundesregierung einem Ratsbeschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island über einen EU-Beitritt zustimmt. Dem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/1190) folgte das Plenum auf Empfehlung des Europaausschusses (17/1464). SPD und Grüne enthielten sich. Ähnliche Entschließungsanträge der SPD (17/1191) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1172) zur Regierungserklärung von Angela Merkel am 25. März im Bundestag sowie ein Antrag der Linksfraktion (17/1059), alle mit der Zielrichtung, dem Beitritt Islands zuzustimmen, fanden keine Mehrheit. Einvernehmlich wurde ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island (17/260) für erledigt erklärt.
Sicherheit der Eisenbahnen: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 22. April aufgefordert, die Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland auch in Zukunft zu gewährleisten. Dazu solle sie ein Konzept vorlegen, das unter anderem darauf abzielt, die Verantwortung und die Rechte des Betriebsleiters zu stärken, Regelungen zum Bau und Betrieb sicherer Fahrzeuge anzupassen, Fahrgastrechte zu verbessern und auf die Harmonisierung von Instandhaltungsvorschriften in der EU zu dringen. Bei Enthaltung der Linken nahm das Parlament einen entsprechenden Antrag von Union und FDP (17/1162) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/1459) an. Abgelehnt wurden Anträge der SPD, der Sicherheit im Schienenverkehr Priorität einzuräumen (17/655), der Linksfraktion, den Schienenverkehr als sicherer Verkehrsform zu stärken (17/1016) und von Bündnis 90/Die Grünen, die Eisenbahnsicherheit zu verbessern (17/544).
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Der Bundestag hat es am 22. April in namentlicher Abstimmung abgelehnt, die Bundesregierung aufzufordern, eine Garantie für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit abzugeben. Dies hatte die SPD beantragt (17/244). Für ihren Antrag stimmten 262 Abgeordnete, 308 votierten dagegen. Zuvor hatte bereits der Finanzausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen (17/1458). Linke und Grüne stimmten mit der SPD für den Antrag.
Hartz-IV-Härtefallregelung beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. April das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates beschlossen, der auch eine Härtefallregelung für Hartz-IV-Bezieher und eine Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes enthält. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/983) verabschiedete der Bundestag in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/1465). Die Aufgaben des Finanzplanungsrates übernimmt künftig der mit der Föderalismusreform II gebildete Stabilitätsrat. Ziel der Initiative ist es, Aufgabenüberschneidungen und parallele Strukturen zu verhindern. Union und FDP hatten einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf ,vorgelegt, um eine Härtefallregelung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 eine solche Regelung gefordert hatte. Danach erhalten "erwerbsfähige Hilfebedürftige" einen Mehrbedarf zugestanden, wenn im einzelfall ein "unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf" besteht. Unabweisbar ist der Mehrbedarf dann, wenn er nicht durch andere Einnahmen oder durch Einsparmöglichkeiten erwirtschaftet werden kann und zugleich erheblich höher ist als der durchschnittliche Bedarf. Beim Zukunftsinvestitionsgesetz kommt es künftig für die Förderung mit Bundesmitteln nicht mehr darauf an, dass eine Investition auf Landes- oder kommunaler Ebene die jeweilige Investitionssumme erhöht, sondern es genügt das Förderkriterium, dass das Vorhaben ohne die Bundesförderung gar nicht in Angriff genommen worden wäre.
SPD-Vorschläge zur Kurzarbeit abgelehnt: Keine Mehrheit fand am 22. April ein Antrag der SPD /17/523), die Bedingungen für die Kurzarbeit zu verbessern, um Beschäftigte vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. Unter anderem hatte die SPD gefordert, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 36 Monate und analog dazu auch die Sonderregelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu verlängern. Zuvor hatte bereits der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Ablehnung des Antrags empfohlen (17/1446). Die Linke stimmte mit der SPD, die Grünen enthielten sich.
Telemediengesetz geändert: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Bundestag am 22. April einer Änderung des Telemediengesetzes zu (17/718, 17/995). Die Änderung geht auf eine entsprechende Änderung der so genannten Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie der EU zurück. Neue audiovisuelle Mediendienste (Fernsehen, Internet-TV, Video-on-Demand) auf Abruf werden einbezogen, für die nun auch die Grundsätze des EU-Binnenmarktes gelten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte die Annahme des Regierungsentwurfs empfohlen (17/1219). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (17/1455). Die Fraktion hatte gefordert, verpflichtende Vorabkontrollen der Inhalte durch Anbieter bei Web2.0-Angeboten auszuschließen und Klarheit für die Haftung von Zugangsanbietern wie Suchmaschinen zu schaffen. Die Anbieter sozialer Netzwerke sollten verpflichtet werden, die gleichen Mindeststandards beim Datenschutz zu erfüllen.
Keine Tabakwerbung in audiovisuellen Medien: Die EU hat Produktplatzierung und Sponsoring in audiovisuellen Medien und Sendungen verboten. Davon sind auch Tabakunternehmen betroffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (17/719, 17/996), den der Bundestag am 22. April in unveränderter Fassung annahm, sieht vor, diese Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/1257). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1456), in dem die Fraktion gefordert hatte, ein audiovisuelle Werbung an Tankstellen und Kiosken und im Internetversandhandel umfassend zu verbieten und auch die Kinowerbung weiter einzuschränken.
Entschließung zur europäischen Schutzanordnung: In einer am 22. April beschlossenen Entschließung hat der Bundestag seine Bedenken gegen eine Initiative von zwölf EU-Staaten für eine europäische Schutzanordnung zum Ausdruck gebracht. Die von ihnen vorgelegte Initiative über die europäische Schutzanordnung (Ratsdokument 17513/09) zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Schutz von Personen, die durch eine andere Person gefährdet werden, zu verbessern. Dazu sollen Maßnahmen, die zum Schutz gefährdeter Personen in einem Mitgliedstaat getroffen wurden, auf andere Mitgliedstaaten ausgeweitet werden können, wenn sich die gefährdete Person in einen anderen Mitgliedstaat begibt. Die Schutzanordnung des einen Staates soll dann im anderen Staat anerkannt werden können, ohne dass die gefährdete Person dort ein neues Verfahren anstrengen muss. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/1461) fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene die gewählte Rechtsgrundlage infrage zu stellen und Änderungen der Richtlinie anzuregen, etwa Ausnahmen vom Anwendungsbereich, Beschränkung der Schutzanordnung auf die Anerkennung mitgeteilter Fakten und eine Erweiterung der Gründe, mit denen der andere Staat die Anerkennung der Schutzanordnung ablehnen kann. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.
Vorschläge zur Wachstumsförderung abgelehnt: Nicht durchsetzen konnten sich SPD und Linksfraktion mit Vorschlägen zur Konjunkturbelebung. Der Bundestag hat den SPD-antrag für nachhaltiges Wachstum mit mehr Beschäftigung (17/521) und den Antrag der Linken für ein "Zukunftsprogramm für zwei Millionen Arbeitsplätze“ (17/470) am 23. April abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/873). Die Grünen hatten sich beim SPD-Antrag enthalten. Die SPD hatte unter anderem eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer und einen Finanz-TÜV für die Verbraucher gefordert. Durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionszulagen und Existenzgründunghilfen sollten zusätzliche Investitionen ausgelöst werden. Die Linke hatte beantragt, je 50 Milliarden Euro für den Ausbau des öffentlichen Dienstes und für zusätzliche Investitionen aufzubringen und 25 Milliarden Euro in einen Zukunftsfonds zur sozialökologischen Erneuerung einzubringen. Eine halbe Million Beschäftigungsverhältnisse sollten öffentlich gefördert werden.