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Deutschland steht zu dem Ziel, bis 2020 die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu verringern. Auch und gerade nach dem gescheiterten Klimagipfel von Kopenhagen im Dezember des vergangenen Jahres wiederholte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) immer wieder die Absicht der Bundesregierung, am selbstgesteckten Klimaziel festzuhalten. Bei den in diesem Jahr anstehenden internationalen Klimaverhandlungen werde Deutschland "weiter mit gutem Beispiel vorangehen", erklärte Röttgen unlängst mit Blick auf das 40-Prozent-Ziel.
Derartige Absichtserklärungen sehen die Linksfraktion (17/1475) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1430) in eigenen Anträgen als nicht ausreichend an. Über die Anträge berät der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, ab 12.10 Uhr 90 Minuten lang.
Nach dem Willen der Linken soll die Bundesregierung dem Beispiel Großbritanniens folgend ein Klimaschutzgesetz vorlegen solle, in dem die nationalen Klimaziele verankert werden. Das derzeitige Prinzip der "Deklarierung" von Klimazielen mache es der Regierung möglich, "ohne Mitwirkung des Parlaments die Ziele zu ändern", kritisiert die Fraktion. Zudem würden "Abweichungen vom Zielpfad folgenlos bleiben", befinden die Abgeordneten.
In dem vorzulegenden deutschen Klimaschutzgesetz müssten daher geeignete Sanktionsmechanismen für die Nichterfüllung von sektoralen Klimaschutzzielen entsprechend dem Verursacherprinzip festgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag.
Bei drohender Nichterfüllung der deutschen Klimaziele müsse zudem rechtzeitig ein Mechanismus ausgelöst werden, in dessen Ergebnis zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ziele zu erreichen, fordert die Linksfraktion. Auch bei der eigentlichen Zielstellung geht sie einen Schritt weiter als die Bundesregierung: Statt 40 Prozent solle eine Minderung von 50 Prozent bis 2020 gegenüber dem Wert von 1990 gesetzlich festgeschrieben werden.
Mit der Forderung nach einer gesetzlichen Fixierung von Klimazielen steht die Linksfraktion nicht allein. Naturschutzorganisationen wie der WWF oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sprechen sich ebenfalls für ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen und jährlich fixierten nationalen Minderungszielen für Treibhausgase aus.
Die bisherigen langfristigen Zielsetzungen müssten per Gesetz in konkrete überprüfbare Zwischenschritte gefasst werden, verlangt etwa der BUND. Kern eines Klimaschutzgesetzes für Deutschland müsse die jährliche Minderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase um drei Prozent sein.
Aus Sicht des WWF Deutschland müssen in dem Gesetz Ziele und Zwischenziele zur Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 verbindlich festgelegt werden.
Über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundestag direkt abstimmen, währen der Antrag der Linken im Umweltausschuss weiterberaten werden soll. Auch die Grünen fordern ein Klimaschutzgesetz, das "die deutschen Klimaschutzziele mit Verbindlichkeit für Bund und Länder festlegt". Auf dieser gesetzlichen Grundlage, so heißt es in ihrem Antrag, solle der Klimaschutz zwischen Bund und Ländern in Zukunft besser koordiniert werden.
Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen verlangt die Fraktion, "die Klimaschutzgesetzgebung wieder herzustellen und Glaubwürdigkeit der deutschen Position auf der Klimakonferenz in Bonn vor Schaden zu bewahren". Nordrhein-Westfalen sei durch die große Zahl an Kohlekraftwerken für ein Drittel aller Kohlendioxidemissionen in Deutschland verantwortlich, schreiben die Grünen.
Die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands seien daher nur erreichbar, wenn Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Beitrag dazu leiste. Die Grünen äußern Sorge darüber, dass das Land im Rahmen der Neufassung seines Landesentwicklungsprogramms den zentralen Klimaschutzparagrafen ersatzlos gestrichen habe.
Zudem liege das Land beim Einsatz erneuerbarer Energien zurück: Während Strom aus erneuerbaren Energien bundesweit zu 16 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werde, seien es in NRW gerade sechs Prozent.