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Das Euro-Hilfspaket kann noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Der Haushaltsausschuss stimmte am Mittwochabend, 19. Mai 2010, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/1685) in geänderter Fassung mit der Mehrheit der Koalition (17/1740) zu. Dagegen war die Linksfraktion. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, weil sie den Fraktionssitzungen am 20. Mai nicht vorgreifen wollten.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Deutschland von einem Gesamtpaket von 750 Milliarden Euro Gewährleistungen bis zur Höhe von 123 Milliarden Euro übernehmen soll, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind. Bei unvorhergesehenem oder unabweisbarem Bedarf könnte die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.
Bei der Haushaltsausschusssitzung ging es vor allem darum, die Beteiligung des Deutschen Bundestages zu stärken. Dazu legten die Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag vor, der lediglich von der Linksfraktion abgelehnt wurde.
Danach muss sich die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzustellen. Der Haushaltsausschuss hat das Recht zur Stellungnahme.
Sofern aus zwingenden Gründen eine Gewährleistung bereits vor Herstellung eines Einvernehmens übernommen werden muss, ist der Haushaltsausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten; die Unabweisbarkeit der Übernahme der Gewährleistung vor Herstellung des Einvernehmens ist eingehend zu begründen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung zu unterrichten, heißt es in dem Änderungsantrag.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) wies darauf hin, dass die Finanzmärkte noch unsicher seien, ob das Euro-Hilfspaket umgesetzt werde. Da Deutschland dabei eine Vorreiterrolle habe, setzte er sich für eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes noch in dieser Woche ein. Dem stimmten die Sprecher der Koalition zu.
Es gebe zurzeit eine ”sehr schwierige Situation“ auf den Finanzmärkten, hieß es aus der Union. Gefahr sei im Verzug, darin seien sich alle Experten einig. Für die FDP war das Euro-Hilfspaket zwar nicht alternativlos, ”aber alle anderen Alternativen wären teurer geworden“, sagte ihr Sprecher.
Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten vor allem, dass die Regierung den Bundestag nicht rechtzeitig unterrichtet habe. Dadurch wäre das Vertrauen beschädigt worden.
Daher sei keine Blankozustimmung möglich, erklärte der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen.
Unterdessen haben CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag (17/1756) vorgelegt, um die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft zu sichern. Er soll am Freitag, 21. Mai, im Bundestag beraten werden. Darin wird gefordert, bei den internationalen Verhandlungen auf Chancengleichheit zwischen internationalen und nationalen Kreditinstituten zu achten.
Im Einzelnen fordern die Fraktionen, dass die von den 20 größten Industrie- und Schwellenländern (G20) vereinbarten Reformen zum Finanzsektor, nach denen jedes Produkt, jeder Akteur und jeder Finanzmarkt reguliert werden soll, "zügig und ohne jeden Zeitverlust auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden“. Im Rahmen der Selbstverpflichtung der G20 sollen außerdem die unter dem Begriff "Basel II“ bekannten internationalen Eigenkapitalvorschriften in allen wichtigen Finanzzentren eingeführt werden. Künftige Eigenkapitalvorschriften sollten aber so ausgestaltet werden, dass sie nicht prozyklisch wirken.
Bei allen Maßnahmen sei "der Gefahr einer Kreditklemme infolge der erhöhten Anforderungen an das Eigenkapital durch angemessene Übergangsregelungen für die Nutzung bereits vorhandener und bis zur Umsetzung der neuen Regelungen aufgenommener Eigenkapitalinstrumente entgegen zu wirken“.
Die Fraktionen fordern darüber hinaus die Einführung eines "atmenden“ Kapitalpuffers. Mit dem Puffer soll möglichst automatisch auf Veränderungen der im Konjunkturverlauf schwankenden Eigenkapitalanforderungen reagiert werden.
Außerdem verlangen sie, dass vor der Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für Kreditinstitute die Ergebnisse laufender Studien abgewartet werden sollen. Besonders wichtig seien dabei Erkenntnisse im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Rechnungsstandards.