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Die vom Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/1220) avisierte Novelle des Bundeswaldgesetzes, mit der der Waldbewirtschaftung mehr Spielräume verschafft werden sollen, ist in einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montag, 7. Juni 2010, von den Experten einhellig befürwortet worden. Der auch von der Bundesregierung unterstützte Vorstoß der Länderkammer verfolgt drei zentrale Ziele. So sollen Holzplantagen und andere agroforstwirtschaftlich genutzte Flächen, die zuvor landwirtschaftlich bearbeitet wurden, im Sinne des Gesetzes nicht als Wald gelten.
Auf diese Weise will man Konflikte etwa mit Auflagen vermeiden, die aus Vorgaben zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung resultieren. Der Gesetzentwurf will zudem forstwirtschaftlichen Vereinigungen als Zusammenschlüssen von Waldbesitzern die Vermarktung von Holz und anderen Produkten erleichtern und entsprechende rechtliche Beschränkungen aufheben. Schließlich soll das Gesetz beim Thema Verkehrssicherungspflicht klarstellen, dass Waldbesitzer nicht haften müssen für "waldtypische Gefahren“ wie etwa umstürzende tote Bäume oder herabfallende abgestorbene Äste, die Wanderer gefährden können.
Für Johannes Enssle vom Naturschutzbund Deutschland wäre es ein "fatales Signal“, wenn die Reform des Waldgesetzes nach wiederholten Anläufen auch dieses Mal scheitern sollte. Wie andere Sachverständige plädierte Philipp Freiherr von und zu Guttenberg als Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände dafür, die Verkehrssicherungspflicht in der endgültigen Fassung des Gesetzes noch näher zu präzisieren.
Aus Sicht von Dr. Carsten Leßner, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrats, ist es im Interesse der Wirtschaftlichkeit dringend notwendig, forstwirtschaftlichen Vereinigungen das Recht zum Holzverkauf einzuräumen. Nach Meinung von Max Reger vom Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart soll dieser Schritt den Waldbesitzern dabei helfen, gegenüber den Sägewerken als Holzabnehmern mit ihrer wachsenden Marktmacht "auf Augenhöhe zu agieren“.
Enno Rosenthal vom Waldbauernverband Brandenburg setzte sich dafür ein, den forstwirtschaftlichen Vereinigungen als Erzeugergemeinschaften neben der erleichterten Vermarktung auch andere wirtschaftliche Betätigungen zu erlauben.
Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz, sprach sich dafür aus, das Bundeswaldgesetz über die geplante Novelle hinaus umfassender zu reformieren, um den Erfordernissen des Klimawandels und der Biodiversität stärker Rechnung zu tragen. In öffentlichen Wäldern, so Weiger, müsse im Falle von Nutzungskonflikten zwischen Ökonomie und Ökologie der Umweltschutz Vorrang haben.
Auch Enssle erklärte, das Bundesgesetz müsse intensiver auf eine naturnahe und nachhaltige Waldbewirtschaftung dringen und bei Verstößen gegen diese Regeln Sanktionen vorsehen. Der Einzelsachverständige Dr. Lutz Fähser mahnte ebenfalls, im Waldgesetz dem Klimawandel und dem Artenschwund mehr Beachtung zu schenken.
Zu Guttenberg, Leßner und Reger betonten ihrerseits, auf der Basis des bisherigen Gesetzes engagierten sich die Waldbesitzer bereits in hohem Maße für nachhaltige Strategien. Reger sagte, auf EU-Ebene könne das hiesige Niveau der Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft als vorbildlich gelten.
Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Hermann Spellmann sieht im jetzigen Gesetz einen "guten Ordnungsrahmen“. Zu Guttenberg kritisierte den "zunehmenden Bürokratismus“, der die Wirtschaftlichkeit der Waldarbeit gefährde. Weitergehende Einschränkungen könne man sich nicht leisten. Er plädierte für einen stärkeren Dialog mit Wissenschaft und Forschung, um die Waldwirtschaft noch besser auf die ökologischen Herausforderungen einzustellen.