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Die geplante Jobcenter-Reform stößt in der Fachwelt auf ein geteiltes Echo. Dies zeigte sich am Montag, 7. Juni 2010, in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (17/1555). Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss zwischen CDU/CSU, SPD und FDP zum Erhalt der Jobcenter dar. Inzwischen hat auch die Bundesregierung einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt (17/1940).
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Jobcenter in ihrer derzeitigen Struktur als mit dem Grundgesetz unvereinbar kritisiert. Nun soll nicht nur das Grundgesetz geändert werden, sondern stehen mit dem von den Experten diskutierten Gesetzentwurf zahlreiche Veränderungen an, die die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen festschreiben und die Qualität der Leistungen verbessern sollen.
Die CDU/CSU-Fraktion sowie die FDP-Fraktion wollten von den Experten unter anderem wissen, wie diese die gestärkte Rolle des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Kommunen beurteilen, welchen Einfluss die neuen Strukturen auf die überregionale Arbeitsmarktpolitik haben werden und wie die Experten das geplante bundeseinheitliche System von Zielvereinbarungen und Kennzahlenvergleichen beurteilen.
Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag hält die neuen Rechte der Geschäftsführer "für akzeptabel so wie vorgesehen“ und betonte, dass es bei der Beurteilung auf die Sichtweise ankomme. Je stärker der Geschäftsführer sei, desto schwächer seien die Träger einer Institution und umgekehrt. Die überregionale Arbeitsmarktpolitik wird ihrer Einschätzung nach durch die neuen Kooperationsausschüsse auf Landesebene und den Bund-Länder-Ausschuss erleichtert.
Verena Göppert betonte, dass dem Deutschen Städtetag die weitreichenden Kompetenzen der Geschäftsführer "etwas zu weit“ gingen und forderte mehr Rücksichten auf die Träger.
Wie das bisherige System der Zielvereinbarungen und der Benchmarks funktioniert, darüber berichtete Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit. Teilweise gebe es noch große Probleme bei der Datenbasis und der Datenqualität, sagte er.
Dies bestätigte auch Rolf-Dietrich Kammer vom Bundesrechnungshof. Er verwies jedoch darauf, dass dies weniger eine Frage der Gesetzgebung als der Praxis sei und man sich auf ein einheitliches System einigen müsse. Die SPD-Fraktion fragte die Sachverständigen unter anderem nach der Zusammensetzung der geplanten örtlichen Beiräte, den Betreuungsschlüsseln für Langzeitarbeitslose und der bisher zwischen Union und FDP einerseits und SPD andererseits umstrittenen Entfristung von 3.200 Stellen von Jobvermittlern.
Der Einzelsachverständige Norbert Rein problematisierte die Frage, welche Mitarbeiter der Jobcenter in die Betreuungsschlüssel mit eingerechnet würden; er hält die "Face-to-Face“-Betreuer für entscheidend.
Im Hinblick auf die geplanten örtlichen Beiräte forderte Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dass die Sozialpartner mehr Einflussmöglichkeiten haben sollten bei der "Ausgestaltung des öffentlichen Beschäftigungssektors vor Ort“. Unterstützung erhielt er dabei von Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der anmerkte, dass es zahlreiche Beschwerden über die Ein-Euro-Jobs gebe, die reguläre Beschäftigung manchmal verdrängten.
Zu den befristeten 3.200 Stellen sagte Elke Hannack von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, dass sie die Entfristung für "außerordentlich wichtig“ halte; die Jobcenter benötigten qualifiziertes Personal.
Auf die Frage der Linksfraktion nach Mängeln des bisherigen Systems sagte Adamy (DGB), dass er die Spaltung in die Bereiche Arbeitslosenversicherung einerseits und Hartz IV andererseits für "misslich“ halte. So würde sich um Ausbildungsstellen für Jugendliche je nach Elternstatus entweder das Hartz-IV-System oder die Arbeitslosenversicherung kümmern. Dabei sei es doch sinnvoll, dass Jugendliche "einheitlich“ betreut und "nicht in verschiedene Schubladen gesteckt“ würden.
Auf Nachfrage der Grünen-Fraktion erklärte die Einzelsachverständige Marlies Bredehorst, dass mit dem Gesetzentwurf in den Arbeitsgemeinschaften die "gleiche Augenhöhe“ von Kommunen und BA "faktisch nicht gegeben ist“. Zudem würden die Rechte der Trägerversammlung "ausgehebelt“.