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Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger ist neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte © Institut für Ostrecht der Universität zu Köln
Angelika Nußberger wird künftig als neue deutsche Richterin dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angehören. Die Kölner Rechtsprofessorin wurde am 22. Juni von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Nachfolgerin Renate Jägers gewählt, die aus Altersgründen ausscheiden wird. Im Abgeordnetenhaus der Volksvertretung des Straßburger Staatenbunds sitzen 318 Delegierte aus den nationalen Volksvertretungen der 47 Mitgliedsländer.
Der Bundestag ist mit 18 Abgeordneten repräsentiert, deren Leiter der CDU-Abgeordnete Joachim Hörster ist. In den Menschenrechtsgerichtshof entsendet jeder Europaratsstaat einen Richter, der vom Parlament des Staatenbunds jeweils unter drei Kandidaten bestimmt wird.
Die Völkerrechts- und Osteuropaexpertin Nußberger erhielt mit 113 Stimmen gleich im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit. Auf Günter Schirmer, seit 2003 Sekretär des Rechtsausschusses im Europarat-Parlament, entfielen 81 Stimmen. Für den dritten Bewerber Bertram Schmitt, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, entschieden sich elf Abgeordnete. Von den 318 Volksvertretern nahmen 210 an dem Votum teil, 205 Wahlzettel waren gültig.
Nußberger, an der Universität Köln Professorin für internationales Recht, ist Direktorin des Instituts für Osteuroparecht an dieser Hochschule. Die 47-Jährige hat bereits mehrere Expertisen über den Osten des Kontinents erstellt, auch für den Europarat - so etwa über Minderheitenrechte oder über den russisch-georgischen Konflikt.
Nußberger tritt die Nachfolge Renate Jägers, einer ehemaligen Bundesverfassungsrichterin, im Menschenrechtsgerichtshof am 1. Januar 2011 an. Anders als jahrzehntelang üblich wurde sie für neun Jahre gewählt. Diese Regelung gehört zu den Konsequenzen einer jüngst in Kraft getretenen und auch von den Straßburger Bundestagsabgeordneten unterstützten Reform bei der höchsten juristischen Instanz auf dem Kontinent: Die Verlängerung der Amtszeit von sechs auf neun Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl soll die Unabhängigkeit der 47 Richter stärken.
Das deutsche Justizministerium hatte der Auswahl der drei Kandidaten Nußberger, Schirmer und Schmitt erstmals ein offenes Bewerbungsverfahren veranstaltet. Christoph Strässer, stellvertretender Leiter der Bundestagsdelegation im Europarat-Parlament, begrüßt diesen Vorstoß für mehr Transparenz: Damit nehme die Bundesrepublik unter den Mitgliedsländern des Staatenbunds "eine Vorreiterrolle ein, das könnte andere Regierungen durchaus inspirieren".
Der SPD-Abgeordnete kritisiert jedoch, dass das Auswahlverfahren beim Europarat weiterhin "nicht sehr transparent" sei, das solle "auf den Prüfstand kommen und reformiert werden". In Palais de l'Europe spielt sich bei jeder Richterwahl das gleiche Ritual ab. Der Richterwahlausschuss der Parlamentarischen Versammlung stellt in interner Sitzung eine Rangfolge unter den von der jeweiligen Regierung vorgeschlagenen drei Bewerbern auf, die den Volksvertretern vor dem Urnengang im Plenum als geheime Verschlusssache mitgeteilt wird.
Die Abgeordneten sind an diese faktische Wahlempfehlung zwar nicht gebunden, sie hat jedoch einen enormen Einfluss. Diesem Wahlvorschlag voraus geht stets eine nichtöffentliche Anhörung der Richterkommission mit den drei Kandidaten.