Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2010
Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und des Handels auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) am Mittwoch, 7. Juli 2010, deutlich.
Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden. Anlässlich der anstehenden Evaluation des Gesetzes haben die Oppositionsfraktionen eigene Anträge (17/2116, 17/1576, 17/1983) mit dem Ziel der Novellierung des Gesetzes vorgelegt, die Grundlage der Anhörung waren.
Dabei kritisierte die Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass die bei der Verabschiedung des Gesetzes gemachten "vollmundigen Versprechen“ nicht eingehalten worden seien. Der angekündigte "Meilenstein“ sei das Gesetz in keinem Fall, sagte die DUH-Vertreterin. Weder würden "Ross und Reiter“ genannt noch die Fristen bei Anfragen eingehalten.
Zudem würden Behörden und Unternehmen zu oft pauschal auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweisen, um sich der Auskunftspflicht zu entziehen. Diesen Eindruck teilt auch die Organisation Foodwatch. 80 Prozent der Anfragen seien nicht beantwortet worden, kritisierte deren Vertreter.
Auch schrecke das Gesetz in seiner jetzigen Form eher ab, als dass sie ermutigt würden, ihr Auskunftsrecht in Anspruch zu nehmen. Foodwatch fordert daher unter anderem, dass Behörden verpflichtet werden sollen, sämtliche von ihnen erhobenen Mess-, Analyse- und Untersuchungsergebnisse "gut zugänglich und leicht auffindbar“ zu veröffentlichen.
Ganz anders die Sicht des deutschen Handels, vertreten durch das Unternehmen Edeka. Die bisherigen Erfahrung zeigten, so der Edeka-Vertreter, dass konkrete Verbraucheranfragen "zeitnah und präzise“ beantwortet würden. Kritisch bewertete er, dass Unternehmen durch Sammelanfragen von Verbrauchergruppen "über Gebühr“ mit Aufwand und Kosten belastet würden und der Nutzen für den Verbraucher "nicht ersichtlich“ sei.
Das Verbraucherinformationsgesetz sei "kein Gesetz zur Gefahrenabwehr“, machte der Vertreter des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft deutlich. Bei "Gefahr im Verzug“ werde die Öffentlichkeit aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen "schnell und aktuell“ informiert. Auskünfte im Rahmen des Gesetzes dürften daher erst veröffentlicht werden, wenn die in diesem Zusammenhang laufenden Verwaltungsakte abgeschlossen seien.
Sowohl Handel als auch Industrie lehnen eine Erweiterung des gesetzlichen Auskunftsanspruches gegenüber Unternehmen ab. Dafür gebe es "keinen Bedarf“, da die Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs bereits umfassend informieren würden.
Ministerialdirigent Jürgen Maier aus dem baden-württembergischen Verbraucherschutzministerium zog aus Sicht der Länder eine positive Bilanz des Gesetzes. Es habe die Informationskultur weitergebracht und für wachsende Transparenz bei Unternehmen und Behörden gesorgt, befand Maier. Einen Bedarf für eine Ausweitung der Regelungen sehe er derzeit nicht, sagte er.
Gleichzeitig machte Maier deutlich, dass er dem dänischen Smiley-Modell "aufgeschlossen“ gegenüberstehe, wenngleich der Aufwand für die Regelung sehr hoch sei, da die beurteilten Unternehmen in sehr kurzen Abständen kontrolliert werden müssten.
Über die positiven Erfahrungen mit dem seit 2001 in Dänemark geltenden System der Veröffentlichung aller Lebensmittelkontrollberichte durch Aushang "im Geschäft, im Restaurant und im Internet“, sprach Poul Ottosen, Gesandter der dänischen Botschaft. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher stünden der Regelung sehr positiv gegenüber.
Kernpunkt sei die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse ohne eine eventuelle Klage abzuwarten, sagte Ottosen. Als Folge des Smiley-Systems sei die Einhaltung der Regeln, etwa bei der Hygiene, klar verbessert worden.