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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist mit Ausgaben von 131,85 Milliarden Euro (2010: 146,82 Milliarden Euro) auch 2011 der größte Einzeletat im Entwurf für den Bundeshaushalt 2011. Allerdings soll das Ressort von Ministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) den größten Sparbeitrag im Bundeshaushalt leisten. Im Vergleich zu 2010 sollen für ihr Ressort rund zehn Prozent weniger Haushaltsmittel bereitstehen. Entgegen dem Trend der vergangenen Jahre würde damit auch der Anteil der Sozialausgaben am Gesamtbudget zurückgehen. Die Quote fällt auf 54,2 Prozent und soll bis 2014 auf 50,1 Prozent weiter sinken. Der Etatentwurf wird am Donnerstag, 16. September 2010, ab etwa 10.40 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung beraten.
Die größten Einsparungen sind bei den Leistungen für Arbeitslose vorgesehen. Zudem gleicht der Bund 2011 das Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem Darlehen und nicht wie in diesem Jahr mit einem einmaligen Zuschuss aus. Nur dadurch ist es der Bundesregierung möglich, die in der Verfassung verankerte strengere Schuldenbremse einzuhalten.
Im Etat für das Arbeits- und Sozialministeriums sind außerdem 480 Millionen Euro als "allgemeine Vorsorge" für Kinder aus so genannten Hartz-IV-Familien vorgesehen. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 um.
Die Richter hatten entschieden, dass bis Ende 2010 die Leistungen der Grundsicherung neu gestaltet und die für Kinder neu berechnet werden sollen. Sie hatten vor allem gerügt, dass existenzielle Ausgaben für Schulsachen unter anderem in den Leistungen der Grundsicherung für die rund 1,7 Millionen Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, nicht berücksichtigt sind.
Größter Sparposten im Etat sind die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese soll im Vergleich zu 2010 um rund 4,5 Milliarden Euro gekürzt werden und 2011 bei insgesamt etwa 33,81 Milliarden Euro (2010: 38,31 Milliarden Euro) liegen.
Die größte Einzeleinsparung soll mit der Streichung des Rentenversicherungszuschusses von derzeit monatlich rund 40 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II erzielt werden. Damit müsste der Bund jährlich rund 1,8 Milliarden Euro weniger ausgeben.
Der Regelsatz für die Grundsicherung beträgt 359 Euro monatlich. Für weitere im Haushalt lebende Personen sind 287 Euro monatlich vorgesehen. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung kommen noch hinzu. Die Unterkunftskosten haben sich Bund und Länder aufgeteilt. 2011 beteiligt sich der Bund mit 3,4 Milliarden Euro (wie 2010) an diesen Ausgaben.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Bundesbeteiligung jedes Jahr neu ausgerechnet und angepasst. 2011 übernimmt der Bund rund 24,6 Prozent (2010: 23 Prozent) der Kosten. Die Grundsicherung gilt als Hilfe zum Lebensunterhalt und damit auch für Rentner und Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll rund 1,5 Milliarden Euro einsparen, indem sie Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandelt. Der Bund will der BA 2011 ein Darlehen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gewähren. Ab 2013 soll die BA nach dem Willen der Bundesregierung wieder einen Überschuss erzielen und das Darlehen zurückzahlen.
In diesem Jahr zahlt der Bund aufgrund der Einnahmeausfälle durch die Wirtschaftskrise einen Zuschuss von 16 Milliarden Euro an die BA, um deren Defizit auszugleichen.
Ebenfalls in der Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialministeriums liegt die Rente. Die Gesamtausgaben für die Rentenversicherung sind leicht rückläufig und für 2011 mit 80,13 Milliarden Euro (2010: 80,78 Milliarden Euro) veranschlagt. Der Bund hat einen Zuschuss von etwa 31,29 Milliarden Euro (2010: 31,47 Milliarden Euro) im Haushalt vorgesehen. Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer (Beitragssatz 2011: 19,9 Prozent) wird die Rentenversicherung in erheblichem Umfang durch einen Bundeszuschuss getragen, der sich aus Steuermitteln finanziert.
Weitere Haushaltsposten sind ein Zuschuss an die Rentenkasse in den neuen Bundesländern in Höhe von 8,3 Milliarden Euro (2010: 8,41 Milliarden Euro) und der gestiegene zusätzliche Zuschuss des Bundes in Höhe von 19,17 Milliarden Euro (2010: 19,09 Milliarden Euro). Der zusätzliche Bundesausschuss wird seit 1998 gezahlt und war ursprünglich an die Ökosteuer gekoppelt. Er soll sicherstellen, dass die Beiträge in die Rentenkasse stabil gehalten werden können. (sn)