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Für die umfassende Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von eventuellen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen sprechen sich die Autoren des 13. Kinder- und Jugendberichtes (16/12860) aus. Bei einem öffentlichen Expertengespräch im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 27. September 2010, sagte Professor Dr. Heiner Keupp, Vorsitzender der Sachverständigenkommission, es werde die "große Lösung“ gebraucht. "Da müssen wir 'ran“, forderte der Sozialpsychologe. Es sei ihm bewusst, dass es mit "tiefgreifenden Veränderungen“ verbunden sei, wolle man die bisher geltenden verschiedenen Sozialgesetzgebungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführen.
Derzeit, so ergänzte der Sozialpädagoge Dr. Christian Lüders, gebe es lediglich im Bereich der Kindertagesstätten ein flächendeckendes integratives Betreuungsangebot. "Danach ist Schluss damit“, so Lüders. Für alle Älteren bedeute dies: Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe auf der einen und der Behindertenhilfe auf der anderen Seite. Beide Maßnahmen seien sehr spezialisiert, aber gleichzeitig auch voneinander isoliert.
"Ein behinderter Jugendlicher mit einem Drogenproblem ist im derzeitigen Hilfesystem nicht denkbar“, kritisierte Lüders, ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. Bei den Arbeiten am Kinder- und Jugendbericht sei zudem aufgefallen, dass es keine Studien über die "subjektiven Sichtweisen“ von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gebe. "Die unzureichende Datenlage ist im Grunde ein Skandal“, befand Lüders.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht, der unter dem Titel "Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, verweisen die Wissenschaftler zudem darauf, dass nach wie vor der soziale Status entscheidend für die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen sei.
Besonderen Förderungsbedarf sehen Keupp und Lüders daher bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Gleiches gelte auch für Kinder von psychisch kranken Eltern und traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Auf die eingangs geforderte große Lösung eingehend zeigte sich Professor Keupp optimistisch, auf diesem Wege voranzukommen. Schließlich, so Keupp, habe die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht deutlich gemacht, ebenfalls an einer Zusammenfassung der Leistungen für Kinder und Jugendliche interessiert zu sein.