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War die Debatte zur Einbringung des Justizhaushalts im September noch überwiegend harmonisch verlaufen, so zeichnete sich bei der Verabschiedung des Haushalts für das Justizministerium und das Bundesverfassungsgericht (17/2500, 17/2502) in der vom Ausschuss geänderten Fassung (17/3507, 17/3523, 17/3524) am Donnerstag, 25. November 2010, neuer Streit um die Sicherheitspolitik ab: Während Teile der CDU für Gesetzesänderungen zur Vergrößerung der inneren Sicherheit sind, lehnt dies FDP-Fraktion dies ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es sei normal, wenn "selbstständige Fraktionen einer Koalition“ unterschiedliche Ansichten hätten: Es sei bekannt, dass die FDP zur Vorratsdatenspeicherung andere Vorstellungen habe als die Union und für Sparsamkeit bei der Sammlung von Daten plädiere. Ihre Fraktion habe einen Vorschlag zu einem "anlassbezogenen Vorgehen“ gemacht, und sie gehe davon aus, dass die weitere Diskussion "fair und sachlich“ verlaufen werde.
Angesichts der aktuellen Gefährdungslage, so der FDP-Haushälter Christian Ahrendt, stelle sich ein "Beklommenheitsgefühl“ ein.
Gerichtet an den Rechtsexperten der CDU/CSU-Fraktion, Siegfried Kauder, sagte Ahrendt, es gebe keine gesetzlichen Defizite, die Freiheit vertrage keine "weiteren Sperrgitter“ mehr. Vorschläge wie von Kauder zur Einschränkung der Pressefreiheit halte er "nicht für richtig“.
Dem stimmte auch die Haushaltsexpertin von Bündnis 90/Die Grünen, Ingrid Hönlinger, zu: Solche Forderungen seien "fehl am Platze“.
Die laut werdenden Rufe vor allem aus den Bundesländern nach einer Regelung der Vorratsdatenspeicherung seien nicht hilfreich, zumal das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sei.
Dem widersprach der CDU-Rechtspolitiker Dr. Günter Krings: Die Vorratsdatenspeicherung sei eine von mehreren "rechtspolitischen Baustellen“, die man endlich abarbeiten müsse. Für die SPD zeigte sich Christine Lambrecht "amüsiert“ über die verschiedenen Positionen innerhalb der Koalition.
Dass Siegfried Kauder von seinem Bruder Volker bescheinigt worden sei, sein Vorschlag wäre "Quatsch“, sei richtig gewesen. Siegfried Kauder sagte daraufhin, wer glaube, er wolle die Grundrechte zur Meinungs- und Pressefreiheit angreifen, sei "falsch gewickelt“.
Das Justizministerium ist das einzige Ministerium, das seine Ausgaben von 493,09 Millionen Euro zu großen Teilen durch Einnahmen von 415,86 Millionen Euro einspielt - dies, so der SPD-Haushälter Ewald Schurer, sei ein "Novum“. Das Patentamt als "Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes“ sei dabei ein "Aushängeschild“.
Für das Patentamt sind im Haushalt 2011 Einnahmen von rund 295,10 Millionen Euro vorgesehen, dem stehen Ausgaben von 174, 57 Millionen Euro gegenüber. Für die Unionsfraktion begrüßte Alexander Funk, dass das Patent- und Markenamt von Stellenstreichungen weitgehend ausgenommen worden sei. Er betonte, auch wenn die Haushaltsberatungen unter dem "Diktat des unbedingten Sparzwangs“ gestanden hätten, sei der Handlungsspielraum aufgrund der feststehenden Personalausgaben "eingeschränkt“.
Gleichzeitig mit dem Haushalt für das Justizministerium verabschiedeten die Abgeordneten auch den Etat des Bundesverfassungsgerichts. Dieser sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 24,97 Millionen Euro vor. 2010 waren es noch 23,21 Millionen Euro. Am deutlichsten schlagen dabei die Personalausgaben von 18,38 Millionen Euro zu Buche, die im Vergleich zum Vorjahr leicht sinken (2010: 19,59 Millionen Euro). Die Einnahmen des Gerichts bleiben mit 40.000 Euro unverändert.
Der Haushaltsexperte der Linksfraktion, Jens Petermann, kündigte an, aufgrund des stetig steigenden Arbeitspensums des Gerichts sei es "nur eine Frage der Zeit“, bis der Ruf nach besserer Personalausstattung und eventuell einem dritten Senat ertönen werde.
Dies liege auch daran, dass die Bundesregierung "in schöner Regelmäßigkeit“ verfassungswidrige Gesetze ins Parlament einbringe und "mit der Koalitionsmehrheit im Schweinsgalopp absegnen lässt“. Petermann appellierte an die Koalition, auf Experten und Sachverständige zu hören und verfassungsgemäße Gesetze einzubringen. Dies würde die Justiz entlasten.
In den kommenden Sitzungswochen wird sich der Bundestag unter anderem mit der Sicherungsverwahrung befassen. Die Ministerin bezeichnete das Vorhaben als "inhaltlich größtes Projekt“. Weitere wichtige Justizthemen in dieser Legislatur sind das Mietrecht und die Reform des Insolvenzrechts. (suk)