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Der Bundestag wird sich am Donnerstag, 24. Februar 2011, ab 10.30 Uhr einmal mehr mit der Altersversorgung vieler Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie befassen. Die Fraktion Die Linke hat dazu insgesamt 19 Anträge eingebracht (17/1631, 17/3871, 17/3872, 17/3873, 17/3874, 17/3875, 17/3876, 17/3877, 17/3878, 17/3879, 17/3880, 17/3881, 17/3882, 17/3883, 17/3884, 17/3885, 17/3886, 17/3887, 17/3888). Für die Beratung dieser Anträge sowie eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur besseren Versorgung der vor 1992 Geschiedenen in Ostdeutschland (17/4195) sind 90 Minuten vorgesehen. Die Linksfraktion strebt an, rentenrechtliche Veränderungen vorzunehmen, um so bestimmten Berufsgruppen und Funktionsträgern - etwa Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, Land- und Forstwirten, Angehörigen der Deutschen Post oder der technischen Intelligenz in der DDR - höhere Altersbezüge gewähren zu können. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bereits empfohlen, die Anträge abzulehnen (17/4769).
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz, mit dem das Rentenrecht der alten Bundesländer auf die neuen überführt wurde, seien bestimmte DDR-Regelungen in ihrem Bestand geschützt worden. Wenn Klagen dagegen vor Sozialgerichten abgewiesen würden, werde verkannt, "dass das Rentenrecht der DDR anderen Prinzipien folgte". Dort seien nicht vorrangig die Beiträge, sondern vor allem die versicherten Jahre maßgebend gewesen. "Überführungslücken" im Rentenrecht seien "sozial ungerecht" und brächten für Tausende Betroffene finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor.
Ungerechtigkeiten seien auch etwa für in der DDR Geschiedene durch "Nichtbeachtung von DDR-typischen und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten" entstanden, ebenso wie für Menschen, die in der DDR Angehörige gepflegt hätten.
Die Linke spricht sich zudem für "Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR" aus: Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 habe die Überführung für Bürgerinnen und Bürger, deren Altersruhegeld in der DDR auf einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem beruhte, vorgenommen.
Für "ausgewählte Versorgungssysteme" seien ab bestimmten Einkommenshöhen "diverse Eingriffe in die bestehende Rentenformel" vorgenommen worden, indem erzieltes Einkommen nicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze Eingang in die Rentenberechnung gefunden habe. Damit würden "Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR" mit Eingriffen ins Rentenrecht belegt. Diese Regelung sei eine "willkürliche Typisierung, die die Wertneutralität des Rentenrechts verletzt".
Die Linke ist der Auffassung, die Überleitung der Alterssicherungen der DDR in das bundesdeutsche Recht sei im Prozess der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands "eine sehr komplexe Aufgabe" gewesen und habe "kein Vorbild" gehabt. Fast vier Millionen Renten und Versorgungen sowie mehr als sieben Millionen Anwartschaften auf Alterssicherung hätten überführt werden müssen.
Dies sei für die meisten Menschen relativ reibungslos erfolgt - "bestimmte Regelungen" aber "wurden und werden aber zu Recht von Betroffenen und einzelnen Sachverständigen als Aberkennung von Lebensleistung und als Diskriminierung empfunden" und müssten korrigiert werden. Dazu gehöre auch, dass das Rentenrecht nicht als "politisches Strafrecht" missbraucht werde. Mit der Schließung diverser Überführungslücken werde auch die "zum Teil entwürdigende Hilfebedürftigkeit gegenüber anderen sozialen Sicherungssystemen" vieler Betroffener beendet. (suk)