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Am Donnerstag, 24. Februar 2011, berät der Bundestag ab 13.50 Uhr in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (17/4803). Ebenfalls debattiert werden ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/4692), in dem die Abgeordneten für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste plädieren, und ein Antrag der Linksfraktion (17/4845), in dem sich die Parlamentarier gegen die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes aussprechen und stattdessen den weiteren Ausbau der Jugendfreiwilligendienste fordern. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf vor, parallel zu den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten in Trägerverantwortung einen staatlichen Bundesfreiwilligendienst (BFD) einzurichten, der sich an Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht richtet.
Die Dauer des Dienstes soll in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 18 Monate betragen. Ausnahmsweise soll er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden können.
Der Vorlage zufolge soll der BFD in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes tätig sind.
Laut Gesetzentwurf soll der BFD arbeitsmarktneutral ausgestaltet werden, das heißt die Freiwilligen sollen "unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten“ verrichten und keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen. Für ihren Einsatz sollen sie ein Taschengeld erhalten.
Zur Begründung für die Einführung des BFD heißt es, dass die faktische Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auch Konsequenzen für den Zivildienst als Wehrersatzdienst habe.
Solange die Wehrpflicht bestehe und durchgesetzt werde, sei es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass diejenigen Wehrpflichtigen, die von dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machten und den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten, ihre Wehrpflicht in einem belastungsgleichen Einsatzdienst erfüllen könnten. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfalle diese Aufgabe.
Zwar sei der Zivildienst allein verteidigungs-, und nicht sozial- oder jugendpolitisch begründet gewesen. Dennoch habe sein Wegfall Auswirkungen auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer und ihre Sozialisation sowie auf die soziale Infrastruktur, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Denn laut Zivildienstgesetz erfüllten anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Zivildienst Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienten, vorrangig im sozialen Bereich.
Der im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 vereinbarte Ausbau der Jugendfreiwilligendienste sei ein wichtiger Baustein für den Ersatz des bei einer Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Zivildienst entfallenden Engagements. Eine umfassende Finanzierungskompetenz bestehe jedoch nur für einen in Bundesverwaltung durchgeführten Freiwilligendienst, der "als harmonische Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste“ ausgestaltet werde, um unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden und eine schlanke Verwaltung zu gewährleisten.
Die Kosten des neuen BFD beziffert die Bundesregierung auf 234 Millionen Euro jährlich. Diese Ausgabenberechnung beruhe auf dem Ausbauziel von 35 000 Freiwilligen pro Jahr, für die den Einsatzstellen ein Höchstbetrag von maximal 550 Euro (600 Euro für besonders benachteiligte Jugendliche) erstattet werden sollen. Ingesamt beabsichtigt der Bund, aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln 294 Millionen Euro jährlich für die Unterstützung der Freiwilligendienste vorzusehen.
In ihrem gemeinsamen Antrag begrüßen die Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Beschluss der Bundesregierung, als zweite Säule der Freiwilligendienstestruktur in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Mit dem BFD sei ein Konzept erarbeitet worden, mit dem die Freiwilligendienste in Deutschland insgesamt gestärkt und der Wegfall des Zivildienstes teilweise kompensiert werden könne.
Unterstützt wird die Regierung in ihrem Ziel, im Rahmen der dafür vorgesehenen Mittel die Beschränkung der Anzahl der geförderten Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten aufzuheben und künftig alle besetzten Plätze in die Förderung einzubeziehen, auch solche regionaler, durch die Länder anerkannter Träger.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die von ihr angekündigte Erhöhung der Förderung für alle Jugendfreiwilligendienste auf 200 Euro (250 Euro für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf) zügig umzusetzen.
Außerdem soll sie das Jahr 2011, das von der Europäischen Union zum "Jahr der Freiwilligentätigkeit“ erklärt wurde, dazu nutzen, die Jugendfreiwilligendienste einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen, und durch verschiedene Maßnahmen die Anerkennungskultur stärken.
Nach dem Willen der Linksfraktion sollten Jugendfreiwilligendienste als Lern- und Bildungsdienste für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre definiert werden. Dafür wollten die durch den Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Mittel verwendet werden. Parallelstrukturen wie einen Bundesfreiwilligendienst in Konkurrenz zu den Jugendfreiwilligendienstes sollte es nicht geben, so die Fraktion.
Für die Jugendfreiwilligendienste will die Fraktion gezielt jugendliche Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte gewinnen. (nal)