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Die Situation auf dem Markt für Leiharbeit ist von Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 21. März 2011, gegensätzlich beurteilt worden. Während etwa die Zeitarbeits- verbände kaum Nachbesserungs- bedarf sahen, sprachen sich unter anderem die Gewerkschaftsvertreter für weitere gesetzliche Regelungen aus. Gegenstand der Anhörung waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4804) sowie der Fraktion Die Linke (17/3752).
Kritik am Gesetzentwurf der Regierung äußerte dabei Professor Franz Josef Düwell. Der Entwurf enthalte schwere handwerkliche Mängel, monierte er. Insbesondere das Fehlen möglicher Sanktionen verstoße gegen die zu Grunde liegende EU-Richtlinie. Auch die Vorgabe aus der Richtlinie, dem überlassenen Arbeitnehmer Zutritt zum Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu gewährleisten, finde sich nicht im Entwurf der Regierung.
Oliver Burkhard von der IG Metall sah eine naturgemäße Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung der Leiharbeitskräfte. „Einerseits werden sie in der Praxis durch schlechtere Bezahlung im Vergleich zur Stammbelegschaft benachteiligt, andererseits sind sie bestrebt, sich dauerhaft in den Unternehmen zu etablieren“, sagte er.
Außerdem gehe die befristete Beschäftigung von Leiharbeitern auch auf Kosten der Stammbelegschaft in den Betrieben und trage zu einer Verdrängung bei.
Auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, sah Nachbesserungsbedarf und betonte, eine Lohnuntergrenze „bedeutet lediglich, dass es auf dem Arbeitsmarkt keine weitere Unterbietung im Lohnbereich gibt“. Ansonsten impliziere sie keine Verbesserung der bestehenden Zustände.
Buntenbach sprach sich daher für „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ aus. Jedoch ließe sich dies oftmals nicht über Tarifverträge lösen, da diese häufig unterboten würden. Daher bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung.
Dagegen sprach sich Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für eine Lösung unmittelbar zwischen den Tarifparteien aus. Diese seien besser geeignet, die bestehenden Fragen zu lösen als der Gesetzgeber. „Bestes Beispiel hierfür sind die bestehenden Tarifverträge zwischen den Gewerkschaften und den Zeitarbeitsunternehmen“, sagte er.
Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagte, der Erfolg des Instruments Zeitarbeit messe sich vor allem auch daran, ob es sich als Brücke in die Beschäftigung eignet. Dem widersprach Buntenbach. Dies träfe lediglich auf sieben bis zehn Prozent der Beschäftigten im Zeitarbeitssektor zu, betonte sie.
Großes Potenzial sah Werner Stolz vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen in seiner Branche, insbesondere bei der Weiterqualifizierung. Stolz lobte die Implementierung entsprechender Maßnahmen im bestehenden Tarifvertrag. „Den Menschen muss geholfen werden, sich weiter zu entwickeln“, forderte er.
Äußerst kritisch beurteilte derSoziologe Hajo Holst von der Friedrich-Schiller-Universität Jenadie Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche. „Ursprünglich war der Einsatz von Leiharbeitern als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt angelegt“, sagte er. „Mittlerweile dient er jedoch vor allem zur Auslagerung der Unternehmensrisiken zulasten der Arbeitskräfte.“
Als Gegenmaßnahme sprach Holst sich für die Einführung einer Höchstdauer der Überlassung sowie für die Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten aus.
Gerhard Bosch, Professor am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, betonte, mit dem „dramatischen Anstieg“ des Anteils von Arbeitskräften im Niedriglohnbereich innerhalb der Zeitarbeitsbranche steige auch die Zahl der Aufstocker. Diese „fehlgeleitete Subvention“, mit der diejenigen Betriebe, die ihre Zeitarbeitskräfte schlecht bezahlten, zusätzlich entlastet würden, müsse die Bundesregierung korrigieren. (jmb)