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Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 17. März 2011, ab 11.40 Uhr 75 Minuten lang über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes. Den Abgeordneten liegt dazu in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4694) zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungs- gerichts vom Juli 2008 (Aktenzeichen 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) vor. Dem Richterspruch zufolge verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne.
Dieses Phänomen des sogenannten negativen Stimmgewichts soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion durch eine "systemkonforme Änderung im geltenden Wahlsystem" beseitigt werden. Für die Novellierung hatten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2011 eingeräumt.
Der paradoxe Effekt des negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.
Nach dem Gesetzentwurf der Grünen soll nun die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis "bereits auf Bundesebene, auf der Ebene der sogenannten Oberzuteilung, und nicht - wie nach bislang geltendem Recht - auf Länderebene" erfolgen.
"Überhangmandate werden nicht mehr entstehen: Dies verhindert die genannte Anrechnungsmethode auf der Ebene der Oberzuteilung", heißt es in der Vorlage weiter.
In Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der eine Anrechnung der Direktmandate auf Bundesebene nicht möglich ist, sollen entstandene Überhangmandate dem Entwurf zufolge nicht mehr zuerkannt werden.
Unbesetzt bleiben sollen dabei "diejenigen überschüssigen Sitze, die den geringsten prozentualen Stimmanteil aufweisen". (sto)