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Statement von Rene Röspel (SPD) zu PID
Die Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, will das Verfahren "grundsätzlich" verbieten, in Ausnahmefällen aber "für nicht rechtswidrig" erklären. In dem Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der PID heißt es, in diesen Fällen müsse bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, "die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden.
Röspel und seine Kollegen wollen, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der "Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. (mpi)