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Peter Schaar (links), Bundesbeauftragter für den Datenschutz, bei der Übergabe des Datenschutzberichts für die Jahre 2009 und 2010 an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (rechts) © DBT/Achim Melde
Für den Schutz von Daten ist auch der Bundestag als Gesetzgeber gefragt. Das sagte Peter Schaar, Bundes- beauftragter für den Datenschutz, bei der Übergabe des Datenschutz- berichts für die Jahre 2009 und 2010 an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am Dienstag, 12. April 2011. "Da, wo Vorlagen zum Datenschutz eingebracht werden, sollten sie schnell und doch sorgfältig beraten werden", forderte Schaar, der zugleich betonte, dass die Berichte des Bundesdatenschutzbeauf- tragten stets besondere Aufmerk- samkeit im Bundestag fänden.
Das bestätigte auch der Bundestagspräsident: "Der Bericht wird immer mit Sorgfalt beraten und führt immer wieder zur Konkretisierung der Rechtslage." Dass der 23. Datenschutzbericht umfangreicher ausfalle als vorherige, sei kein "schierer Zufall", merkte Lammert an. "Wir alle produzieren mehr Daten." Deshalb gebe es auch mehr Fragen danach, welcher Schutz nötig ist.
Die Frage Lammerts, ob Interessenverbände zu Recht behaupteten, dass die Identifizierung ihrer Einflussnahme auf politische Entscheidungen an datenschutzrechtliche Grenzen stoße, verneinte der Bundesdatenschutzbeauftragte. "Wenn jemand professionell Einfluss nimmt, sollte er sich darauf nicht berufen können", sagte Schaar, der zugleich Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit ist. (nt)