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Nach Beginn der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union am 1. Mai dieses Jahres soll die Maxime ”Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4530), in dem sie die dazu nötigen rechtlichen Voraussetzungen und politischen Weichenstellungen formuliert. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in seiner Beschlussempfehlung (17/5425) für die Ablehnung des SPD-Antrags ausgesprochen, über den der Bundestag am Freitag, 13. Mai 2011, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang abschließend beraten wird.
In ihrem Antrag fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung dafür zu sorgen, ”dass eine Ausweitung der prekären Beschäftigung und des Niedriglohnsektors verhindert wird, indem die Maxime 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ gilt“.
Dies sei besonders wichtig, um Lohn- und Sozialdumping insbesondere in der grenzüberschreitenden Leiharbeit zu verhindern. Sittenwidrige Bezahlung müsse auch bei nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern nach den hier geltenden Maßstäben beurteilt werden.
Die Fraktion fordert außerdem, dass alle Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Zudem müsse ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu den gleichen Mindestlöhnen wie deutsche Arbeitnehmer hierzulande beschäftigt werden.
Bei Konkurrenz von allgemeinverbindlichen oder anderen Tarifverträgen muss laut SPD-Antrag der für die Beschäftigten günstigere Tarifvertrag Vorrang haben. Zudem wollen die Parlamentarier Scheinselbstständigkeit verhindern. Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten müsse im Zielland der Entsendung nach dessen Maßstäben überprüft werden können und nicht, wie bisher, nur nach den Bedingungen des Herkunftslandes.
Außerdem soll die Bundesregierung nach dem Willen der SPD-Fraktion dafür sorgen, dass im EU-Vergaberecht und in den Vergaberegelungen von Bund und Ländern die Zulässigkeit ökologischer und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konkretisiert und erweitert wird. Zudem müssten eine Lohnuntergrenze und Tariftreue als Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen werden.
Im Bereich der Kontrolle und Registrierung zielt die SPD-Fraktion auf ”eine wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll“. Dort müsse etwa die Zahl der Mitarbeiter erhöht werden. Zudem solle es eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitgeber geben.
Beim Einsatz von entsandten Arbeitnehmern solle eine Generalunternehmerhaftung eingeführt werden. Entsendungen müssten bei der Sozialversicherung registriert werden, heißt es weiter. Ebenso notwendig sei es, Entsendungen statistisch zu erfassen.
Darüber hinaus wollen die Parlamentarier die Mitbestimmung im Bereich der Entsendungen ausweiten, etwa durch mehr Rechte für Betriebsräte und Arbeitnehmer, grenzüberschreitende Kooperationen der Gewerkschaftsräte oder flächendeckende, mehrsprachige Beratungsstellen für entsandte Arbeitnehmer und Arbeitsmigranten.
Auf europäischer Ebene soll sich die Regierung laut SPD-Fraktion unter anderem dafür einsetzen, dass die Entsenderichtlinie reformiert wird, ”damit die Richtlinie wieder, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, Mindest- und nicht Maximalstandards definiert“.
In das Primärrecht der Europäischen Union müsse eine soziale Fortschrittsklausel aufgenommen werden, ”um das Missverhältnis zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und sozialen (Grund-)Rechten zu beseitigen“, heißt es in dem Antrag. (jmb)