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Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungspolitik wird in allen Fraktionen kritisch gesehen. Ob aber die Verfassung entsprechend geändert werden soll, darüber gehen die Meinungen auseinander. Dies wurde bei der Debatte des Bundestages zur Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern am Freitag, 10. Juni 2011, deutlich. Auf der Tagesordnung standen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/5911), in dem sich die Abgeordneten für weitergehende Möglichkeiten zur Kooperation aussprachen, sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6094). Darin fordert sie das Ende des Kooperationsverbotes.
Beide Anträge wurden an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Zwei weitere Anträge der SPD-Fraktion (17/4187; 17/4018) und einer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4436) wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
"Wir wollen die Bildungshoheit der Länder nicht beschneiden“, sagte Dagmar Ziegler (SPD). Dennoch wisse heute jeder, dass das 2006 beschlossene Kooperationsverbot ein Fehler war. Eine Aufhebung des Verbotes solle die gemeinsame Bündelung der Kräfte von Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen.
"Die Zeichen stehen gut“, meinte Ziegler. Linke und Grüne seien für ein Ende des Verbotes, auch die FDP habe Zustimmung signalisiert. "Jetzt sind CDU und CSU am Zug“, sagte ihr Fraktionskollege Swen Schulz in Richtung Koalition. Früher oder später werde das Kooperationsverbot fallen.
Er könne die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung nicht sehen, widersprach Dr. Ludwig Spaenle (CSU), bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Stattdessen müssten Bund und Länder die Chancen des kooperativen Föderalismus intensiver nutzen.
So kategorisch wollte Monika Grütters (CDU/CSU) eine Verfassungsänderung nicht ablehnen. "Wir brauchen tatsächlich eine neue Kooperationskultur“, betonte sie. Die Diskussion darüber sei richtig. Wie man sie erreichen könne und ob eine Grundgesetzänderung notwendig sei, müsse dann entschieden werden. "Es sollte und es muss besser werden“, sagte sie. Die Bildungswirklichkeit lasse viele Menschen verzweifeln.
Wesentlich deutlicher wurde Prof. Dr. Martin Neumann für die FDP-Fraktion. "Wir brauchen ein Kooperationsgebot“, sagte er und sprach sich für ein Ende des Kooperationsverbotes aus. Seine Fraktion habe es schon 2006 als "nicht zeitgemäß“ beurteilt. Bildung sei eine nationale und gesamtstaatliche Aufgabe.
Die vorgelegten Anträge bezeichnete er jedoch als "billige Schaufensteranträge“. Schließlich seien es gerade die SPD-Länder, die einer Aufhebung des Kooperationsverbotes kritisch gegenüberständen. So gelte etwa Kurt Beck, sozialdemokratischer Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, als "Verfechter der rheinland-pfälzischen Eigenheiten im Schulsystem“. Neumann forderte die SPD-Fraktion auf, für eine Mehrheit im Bundesrat zu sorgen.
"Sträuben wir uns nicht, die notwendigen Reformen vorzunehmen“, sagte Dr. Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Das Kooperationsverbot habe sich nicht bewährt. Im Gegenteil: Ohne die Unterstützung des Bundes hätten die Kommunen etwa das Ganztagsschulprogramm nicht stemmen können.
Die Linksfraktion wolle mit ihrem Antrag zur Debatte über die gemeinsame Verantwortung beitragen. In ihm fordere sie unter anderem die ausreichende Finanzierung der Bildungsausgaben und deren ausgewogene Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, forderte ebenfalls eine neue Kooperationskultur aller politischen Ebenen. Er freue sich, dass auch Union und SPD einen entsprechenden Lernprozess durchlaufen hätten, sagte er. Gute Bildung entscheide über die ökonomische Zukunftsfähigkeit des Landes.
Mit einem Ende des Kooperationverbotes solle kein Bildungszentralismus installiert werden, sondern die föderale Ordnung weiterentwickelt werden. Zudem müsse die "eklatante Unterfinanzierung im Bildungssystem“ abgeschafft werden. "Wenn ein Schulortwechsel im Inland zum Risiko für Eltern und Kinder wird, zeigt das, dass wir Änderungen brauchen.“ (tyh)