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Zu einem Schlagabtausch geriet am Freitag, 1. Juli 2011, die Aktuelle Stunde zur "Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage". Die Koalition warf der Fraktion Die Linke, die die Aktuelle Stunde beantragt hatte, "Täuschungsmanöver" vor. Für Die Linke beklagte Michael Leutert die massenhafte Erhebung von Kommunikationsdaten über eine Funkzellenabfrage bei Protesten gegen einen Aufmarsch von Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden. Die Linke sah darin eine nicht hinnehmbare Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.
Die Proteste gegen den Aufmarsch seien eine "zivilgesellschaftliche Leistung", auf die alle stolz sein könnten, sagte Leutert. Dass dabei über die Funkzellenabfrage insgesamt rund eine Million Handydaten gespeichert wurden, sei "klar rechtswidrig" gewesen.
Die Maßnahme sei nur für die Verfolgung schwerer Verbrechen vorgesehen, dazu gehörten "friedliche Proteste gegen Nazis" nicht. Der Fall sei keine sächsische Angelegenheit: Auf Bundesebene sei ein gesellschaftliches Klima entstanden, in dem antifaschistisches Engagement "kriminalisiert" werde.
Obwohl SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Kritik an der Datensammlung teilten, betonten sie, es gehöre auch zur Wahrheit einzuräumen, dass es am Rande der Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch zu erheblichen Straftaten gekommen sei, bei denen viele Polizisten verletzt worden seien. Es habe "erhebliche Gewalt" gegeben, betonte die SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe, die strafrechtlich verfolgt werden müsse.
Es sei aber sehr problematisch, dass die Ergebnisse der Funkzellenabfrage auch in Akten über Bürger aufgetaucht seien, gegen die nicht aufgrund schwerer Straftaten ermittelt würde. Dies sei "ein Skandal". Zwei Tage lang "halb Dresden" zu überwachen, sei unverhältnismäßig gewesen und habe das Grundvertrauen von Bürgern in den Staat bröckelig werden lassen. Es sei an der Zeit, dass die Verantwortlichen politische Verantwortung übernehmen würden.
Auch für den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, ist es "absolut unannehmbar" gewesen, dass am 19. Februar in Dresden viele Polizisten verletzt worden seien; diese Straftaten müssten mit den Mitteln des Rechts verfolgt werden. Es sei mit dem "Abfischen" von fast einer Million Daten aber "in einem unglaublichen und monströsen Ausmaß" in Grundrechte eingegriffen worden - dies sei keine reine Landesangelegenheit.
Montag kündigte an, seine Fraktion werde Vorschläge dazu vorlegen, wie die Strafprozessordnung geändert werden müssen, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen könnten.
Die Koalition wies die Ausführungen insbesondere der Linken heftig zurück: Die Linke spiele sich als Hüterin des Rechtsstaates auf, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, und beklage eine Diskriminierung antifaschistischen Engagements - dabei lenke sie doch nur von ihrem "nicht geklärten Verhältnis zum Antisemitismus" ab.
Piltz stellte fest, Vorfälle wie in Dresden dürften sich nicht wiederholen. Es habe sich dabei aber um einen Einzelfall gehandelt, der vom Sächsischen Landtag und der Sächsischen Regierung aufgeklärt werden müsse.
Für die CDU/CSU stellte Clemens Binninger fest, die diskutierte Ermittlungsmethode der Funkzellenabfrage sei so durchgeführt worden, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen worden sei: zur Verfolgung erheblicher Straftaten, auf Antrag der Staatsanwalt und nach richterlichem Beschluss. Er kritisierte den Versuch, diese Maßnahme zu "skandalisieren".
Sein Fraktionskollege Prof. Dr. Patrick Sensburg warf der Linken vor, mit der thematischen Vermischung von Versammlungsrecht und Strafverfolgung eine "Täuschungstaktik" zu verfolgen. (suk)