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Warteschleifen beim Telefonieren mit "Hotlines" von Firmen und Telefonanbietern und der Ausbau des Internets sind Thema der ersten Kernzeitdebatte des Bundestages am Donnerstag, 27. Oktober 2011. Dem Parlament liegt zur zweiten und dritten Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707), vor, mit dem die Rechte der Verbraucher im Telefonsektor gestärkt werden sollen. Die Debatte beginnt um 9 Uhr und soll 90 Minuten lang dauern.
Neben der Umsetzung europäischer Vorgaben geht es in dem Gesetzentwurf um Regelungen zur so genannten Warteschleifenproblematik. Dabei wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, "um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Die neue Definition erfasse nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch "nachgelagerte Warteschleifen". Diese entstehen, "wenn der Anrufer nach Entgegennahme des Anrufs durch eine Person oder einen automatisierten Dialog an einen anderen Bearbeiter weitergeleitet wird", schreibt die Regierung. Uneingeschränkt zulässig soll der Einsatz von Warteschleifen bei kostenfreien Nummern, ortsgebundenen Nummern und Nummern für mobile Dienste bleiben.
Bei einem Anbieterwechsel mit Übertragung der Rufnummer soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht länger als einen Kalendertag dauern darf.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Entschließungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, über die der Bundestag abstimmen wird. Beide Fraktionen setzen sich unter anderem dafür eine, dass für die Breitband-Grundversorgung eine Universaldienstverpflichtung eingeführt wird, dass den Anbietern also auferlegt wird, eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen.
Auch die SPD-Fraktion verlangt in einem Antrag (17/4875) eine umfassende Stärkung des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation. So sollen kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern mit Vorwahlen wie 0180 und 0900 eingeführt werden. Für alle Grunddienste müsse eine Tarifvariante mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten eingeführt werden. Kunden sollen ihre Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel unabhängig vom bereits bestehenden Vertrag mitnehmen dürfen.
Die Einwilligung in Telefonwerbung soll stets einer gesonderten Erklärung in Textform durch die Verbraucher bedürfen. Außerdem verlangt die SPD-Fraktion eine Bekämpfung von Kostenfallen im Internet.
Die Fraktion Die Linke fordert zum Schutz der Verbraucher in einem Antrag (17/5376) einheitliche Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk. Zudem werden Preisobergrenzen für Premium-SMS und ein Verbot des Abschlusses von Abonnements per SMS verlangt. Warteschleifen und Störungshotlines müssten kostenfrei gestellt werden. Die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen dürfe höchstens ein Jahr betragen, fordert die Fraktion.
Der Bundestag befasst sich in diesem Zusammenhang mit mehreren Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema Ausbau des Internets und Sicherung der Netzneutralität und einer Antwort der Bundesregierung (17/5588) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/3899). Darin erklärt die Regierung, das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Leistungsrate von mindestens einem Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sei mit 98,5 Prozent der deutschen Haushalte fast erreicht. Wie aus der Antwort hervorgeht, ist die Breitbandversorgungslage in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (93,4 Prozent) und Thüringen (93,5 Prozent) am schlechtesten. In Berlin, Bremen und Hamburg sieht die Lage mit knapp 100 Prozent am besten aus.
Die SPD-Fraktion verlangt in einem Antrag (17/5902), den Breitbandausbau in Deutschland konsequenter als bisher voranzutreiben. Dazu will die Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen, darunter eine Verbesserung planungsrechtlicher Rahmenbedingungen und die Schaffung eines neuen Programms "Premiumförderung Netzausbau" bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem solle der breitbandige Internetanschluss als Universaldienst im Telekommunikationsgesetz verankert werden.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (17/6912) eine wirksame Garantie für das Recht auf Breitbandanschlüsse, indem in den gesetzlichen Universaldienstkatalog eine Mindestbandbreite von sechs Megabit pro Sekunde (6 MB/s) aufgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass schnelle Internetverbindungen Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und außerdem ein wichtiger Standortfaktor seien. Mit der Aufnahme von Breitband-Internetanschlüssen in den Universaldienstkatalog will die Fraktion erreichen, dass die Bundesregierung ihrem Versorgungsauftrag nachkommt.
Die SPD-Fraktion will zudem die Netzneutralität im Internet gewährleistet sehen. Der Charakter des Internets als freies und offenes Medium müsse gewahrt bleiben, heißt es in einem Antrag (17/5367). Alle Bevölkerungsgruppen müssten die Möglichkeit haben, gleichberechtigt im Internet aktiv zu werden und Zugang zu allen Inhalten zu haben. Zur Erreichung der Ziele sei "die Netzneutralität von zentraler Bedeutung, also die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel", schreibt die SPD-Fraktion.
Die Linksfraktion fordert eine gesetzliche Verankerung der "Netzneutralität". In einem Antrag (17/4843) heißt es, alle IP-Datenpakete im Internet müssten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden.
Gegen ein "Zwei-Klassen-Internet" spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3688) aus. Die Bundesregierung solle sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene einzusetzen.
Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete bei der Übertragung im Internet gewähre allen Bürgern einen "Internetzugang auf Basis der gleichen technologischen Grundlage", schreiben die Abgeordneten.
Der Wirtschaftsausschuss hat am 26. Oktober die Annahme des Regierungsentwurfs und die Ablehnung der Oppositionsinitiativen empfohlen (17/7521). Abgestimmt wird im Plenum ferner über Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/7525, 17/7526) sowie über Entschließungsanträge der SPD (17/7527) und der Grünen (17/7528). (hle)