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Kunden von Verkehrsunternehmen sollen ihre Fahrgastrechte zukünftig von einer zentralen und einheitlichen Schlichtungsstelle klären lassen können. Dies sieht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/7337) vor, der am Donnerstag, 20. Oktober 2011, ab etwa 14.20 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Die Fraktion fordert die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der alle Unternehmen im Verkehrsbereich dazu verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn sie Kundenbeschwerden nicht innerhalb von vier Wochen selbst bearbeitet haben. Die Schlichtung soll dabei alle Teilstrecken des Reisenden berücksichtigen und die Reise des Kunden als Ganzes betrachten.
Die Abgeordneten schreiben zur Begründung, dass Reisende zum Erreichen ihres Ziels häufig verschiedene Verkehrsmittel benutzen würden, wie zum Beispiel die U-Bahn und den Zug zum Flughafen. Verspätungen und daraus resultierende Kundenrechte entstünden dabei häufig beim Übergang von einem Verkehrsmittel auf das nächste.
In der Regel seien die verschiedenen Verkehrsmittel jedoch im Besitz unterschiedlicher Unternehmen. Die von der Fraktion geforderte übergreifende Schlichtungsstelle solle dem Kunden nun dabei helfen, seine Ansprüche zentral geltend machen zu können, anstatt sich an verschiedene Unternehmen wenden zu müssen.
Die Abgeordneten betonen dabei, dass auch die Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle teilnehmen müssten. Denn gerade die gesetzlich verankerten Fluggastrechte würden in Deutschland mangelhaft durchgesetzt.
Nach Informationen von Verbraucherzentralen würden Fluggesellschaften die Beschwerden der Fluggäste bei Verspätungen, Ausfällen von Flügen und anderen Störungen nicht ernst nehmen sowie ihren Informationspflichten und der Kundenbetreuung nicht zufriedenstellend nachkommen. (amr)