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Das Reformationsjubiläum im Jahre 2017 ist Thema einer 90-minütigen Debatte am Donnerstag, 20. Oktober 2011, ab 15.10 Uhr. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/6465), über den im Anschluss abgestimmt wird. Darin heißt es: "Der Thesenanschlag durch Martin Luther am 31. Oktober 1517 gilt als Auslöser für die Reformation. Sie hat in den vergangenen 500 Jahren nicht nur in unserem Land, sondern europaweit und weltweit eine prägende Wirkung auf Gesellschaft und Politik gehabt."
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, die Lutherdekade und das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 zu einem Jubiläum von Weltrang mit europäischer und internationaler Außenwirkung zu machen. Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, sich bei der konzeptionellen Ausgestaltung mit allen Beteiligten in den Bundesländern, den Städten, Stiftungen, Institutionen und Initiativen im Kuratorium zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums weiterhin aktiv zu beteiligen. Zudem müsse durch ein Netzwerk verhindert werden, dass das Engagement der Länder, Kommunen, Kirchen und Verbände zersplittert.
Die vom Bund finanzierten Institutionen wie die Kulturstiftung des Bundes, das Deutsche Historische Museum oder die Klassik-Stiftung Weimar sollen nach dem Willen der vier Fraktionen das Reformationsjubiläum bei ihrer Programmplanung berücksichtigen. Zum müssten die bedeutenden historischen Orte der Reformation bei den Förderprogrammen des Bundes zum Denkmalschutz einbezogen werden.
Den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fordern die Antragsteller auf, die für das Reformationsjubiläum bereitgestellten Gelder dafür einzusetzen, die staatliche Geschäftsstelle "Luther 2017" personell und finanziell mit ausrechenden Kapazitäten auszustatten.
Im Ausland soll unter anderem das Auswärtige Amt über die Kulturabteilungen der Auslandsvertretungen das Reformationsjubiläum beispielsweise durch eine Wanderausstellung beworben werden. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat einstimmig Zustimmung empfohlen (17/7219). (aw/ah)