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Das deutsche Abfallrecht soll neu geordnet und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU angepasst werden. Dazu soll der Deutsche Bundestag am Freitag, 28. Oktober 2011, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislauf- wirtschafts- und Abfallrechts (17/6052, 17/6645) in zweiter und dritter Lesung zustimmen. Ziel der Novelle ist insgesamt eine „ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft". Die Debatte beginnt um 9 Uhr und soll 90 Minuten dauern.
Dazu soll die Kreislaufwirtschaft stärker auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Abfall soll gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Sie sieht anstelle der bisherigen drei Stufen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) eine weitere Ausdifferenzierung der Verwertungsstufe vor (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung).
Die Hierarchie stärke den Stellenwert des Recyclings als weitere stoffliche Verwertungsoption, schreibt die Bundesregierung und beschreibt die Funktionsweise: „Sie ist eine allgemeine Handlungsanleitung, nach welcher derjenigen Abfallbewirtschaftungsmaßnahme der Vorrang eingeräumt werden muss, welche den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips sowie unter Beachtung der technischen Möglichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der sozialen Folgen am besten gewährleistet."
Ab 2015 sollen Bioabfälle sowie Papier- Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer „Wertstofftonne" geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem „kontinuierlichen Dynamisierungsprozess" unterzogen, hofft die Bundesregierung.
Grundsätzlich werde mit dem Gesetzentwurf die Grundlage für eine "Kaskadennutzung" geschaffen. Das bedeute, „dass Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten sind". Der Gesetzentwurf sei damit „unmittelbar am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert".
Von 387 Millionen Tonnen Abfällen würden inzwischen 75 Prozent verwertet, schreibt die Regierung unter Berufung auf Zahlenangaben aus dem Jahre 2007. Bei Verpackungen (fast 80 Prozent) und Abfällen aus der Bauwirtschaft (89,2 Prozent) hätten noch bessere Verwertungsergebnisse erzielt werden können. (hle)