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Es war eine einmütige Debatte und ein einstimmiges Urteil. Am Freitag, 28. Oktober 2011, hat der Bundestag das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz nach 45-minütiger Debatte einstimmig angenommen. Damit sollen Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die bei einem Auslandseinsatz schwer verletzt wurden, sozial und finanziell besser versorgt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7143) wurde in der Ausschussfassung angenommen. Die Parlamentarier sind damit der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (17/7389) gefolgt.
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten zudem einen gemeinsamen Entschließungsantrag (17/7498) vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, die Stichtagsregelung für die einmalige Entschädigungszahlung für Getötete und Schwerstgeschädigte zu prüfen. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Keine Zustimmung fanden ein Antrag (17/6342) und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (17/7499).
Konkret sieht das Gesetz unter anderem eine Erhöhung der einmaligen Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Zivilbeschäftigte von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro vor. Ebenso sollen die Entschädigungszahlungen an hinterbliebene Ehepartner und Kinder von 60.000 auf 100.000 Euro steigen.
Hinterbliebene von Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende, sollen künftig die gleiche Unfallhinterbliebenenversorgung erhalten wie die Hinterbliebenen von Berufssoldaten. Auslandseinsätze werden zudem ab einer bestimmten Mindestdauer stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden. Der Stichtag im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz wird vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 zurückdatiert.
Eine der Änderungen des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung ist der Weiterverwendungsanspruch schon bei einer einsatzbedingten Erwerbsminderung von 30 Prozent. Der Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, dass verwundete Soldaten und Zivilbeschäftigte erst ab einer Erwerbsminderung von 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung im Bundesdienst beantragen können.
Die Auslandseinsätze der Bundewehr würden durch das Parlament legitimiert, der Bundestag habe daher auch eine besondere Fürsorgepflicht, betonte Henning Otte (CDU/CSU). Das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz schließe Versorgungslücken.
Neben der Senkung der einsatzbedingten Erwerbsminderung auf 30 Prozent begrüßte Otte auch die Erleichterung der Beweislast. So soll die Glaubhaftmachung des Ursachenzusammenhangs zwischen Schädigung und Einsatz künftig ausreichen.
„Wir passen das Gesetz an die neue Zeit an“, sagte der SPD-Parlamentarier Lars Klingbeil. Die Einsätze würden immer riskanter, es gebe mehr gefallene oder schwer verletzte Soldaten. Daher seien die Verbesserungen notwendig und überfällig.
Mit den fraktionsübergreifenden Änderungen habe das Parlament gezeigt, dass es selbstbewusst seine Anliegen durchsetzen könne, lobte Klingbeil. Er sage mit Stolz, dass man die Absenkung auf 30 Prozent gemeinsam habe durchsetzen können. „Wir machen deutlich, dass wir die Leute nicht im Regen stehen lassen.“
Auch von der sicherheitspolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion Elke Hoff gab es Lob über die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. „Wir haben gemeinsam den politischen Willen dieses Hauses durchgesetzt“, betonte sie.
Als besonders wichtig nannte sie unter anderem, dass kein Unterschied zwischen körperlicher und psychischer Verwundung gemacht werden dürfe. Die Abgeordneten müssten an die betroffenen Menschen denken, die etwa „nicht mehr in den Supermarkt gehen, weil sie den Anblick einer Fleischtheke nicht ertragen können“. Gleichzeitig betonte Hoff, fange die Arbeit jetzt erst an. Das Gesetz sei zwar verabschiedet, jetzt müsse es umgesetzt werde. „Das wird die Nagelprobe sein“, sagte sie.
Mit dem Gesetz würden wichtige Änderungen umgesetzt, daher werde auch die Linksfraktion zustimmen, sagte Harald Koch (Die Linke). Jedoch gebe es nach wie vor Mängel. Als Beispiel nannte er unter anderem den fehlenden rückwirkenden Ausgleich bei Schädigungszahlungen. Dies werde zwar im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen thematisiert, konkrete Handlungsempfehlungen gebe es jedoch nicht.
Zugleich stellte Koch klar: „Mit den Maßnahmen bekämpfen wir nur die Symptome, aber nicht den Auslöser – den Krieg.“ Im Namen seiner Fraktion forderte er das Ende des Afghanistan-Einsatzes und den Abzug der Bundeswehr aus allen Einsatzgebieten.
Das Gesetz sei ein Erfolg für die Betroffenen, für Verbände und auch für das Parlament, konstatierte Agnieszka Malczak, abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. So sei die Erleichterung der Beweislast und die Absenkung des Grades der Erwerbsminderung vom Verteidigungsministerium zunächst als „nicht machbar“ hingestellt worden. Die durchgesetzten Änderungen zeigten jedoch, dass es sich gelohnt hat, hartnäckig zu bleiben.
Auch Malczak drängte auf eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzes. Noch lange nicht seien alle Probleme gelöst. So müssten etwa alle Verfahren auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Fürsorge dürfe nicht nur eine Formel sein, sondern müsse zum „handlungsleitenden Prinzip“ werden, betonte sie. (tyh)