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In der Schaffung einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zum gewaltbezogenen Rechtsextremismus sieht Frank Hofmann zwar "keinen großen Wurf", aber einen "ersten Schritt in die richtige Richtung". Auf der Basis vernetzter Informationen böten sich neue Möglichkeiten, so der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses im Interview, rechtsextremistische Strukturen zu analysieren, präzise Lagebilder zu erstellen und effektive Fahndungsansätze zu entwickeln. Der SPD-Abgeordnete aus dem bayerischen Volkach kritisiert den bisher zwischen den Sicherheitsbehörden praktizierten Informationsaustausch als lückenhaft. Auf der Basis eines Gesetzentwurfs der Regierung (17/8672) stimmt das Plenum des Bundestages am Donnerstag, 28. Juni 2012, nach halbstündiger Debatte über die Einführung einer Verbunddatei ab. Das Interview im Wortlaut:
Warum wird die Verbunddatei geschaffen, ist das tatsächlich nötig? Die Sicherheitsbehörden verfügen doch jetzt schon über Unmengen von Daten.
Es ist leider so, dass sich Polizei und Verfassungsschutz abgeschottet haben und der Austausch von Informationen über den Rechtsextremismus nur unzulänglich funktioniert hat. Rechtsextremisten sind in überregionalen Netzwerken verknüpft, und auf der anderen Seite ist die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden lückenhaft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwar immerhin die Kompetenz, von Landesämtern Informationen anzufordern. Bei der Polizei sieht das hingegen anders aus, dort ist man autonom, da die Polizei Ländersache ist. Ein Problem ist auch darin zu sehen, dass die Sicherheitsbehörden eigenständig entscheiden, welche Straftaten sie als rechtsextremistisch definieren wollen und ob Vorkommnisse in diesem Bereich als überregional bedeutsam einzustufen sind.
Hinter der Einführung der Verbunddatei stehen auch die Erfahrungen mit der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" angelasteten Mordserie, die jahrelang unentdeckt blieb. Sollte man aber nicht die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwarten? Nur wenn man weiß, was bei den Ermittlungen schief lief, kann man die richtigen Konsequenzen ziehen.
Da müssen wir nicht abwarten, die Defizite beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden liegen schon jetzt auf der Hand. Das wird auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses bestätigen, auch wenn dieses Bundestagsgremium vermutlich noch weitere Mängel bei den Ermittlungen zu der Mordserie offenlegen dürfte.
Welchen konkreten Nutzen verspricht man sich von der neuen Datei?
Auf der Basis vernetzter Informationen werden sich den Sicherheitsbehörden neue Möglichkeiten bieten, rechtsextremistische Strukturen zu analysieren, präzise Lagebilder zu erstellen und effektive Ansätze für die Fahndung nach Verdächtigen zu entwickeln. Ich erhoffe mir auch bessere Präventionskonzepte, um zu verhindern, dass junge Leute in die rechtsextremistische Szene abgleiten. Allerdings markiert die Verbunddatei keinen großen Wurf, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Innen- und das Justizministerium haben sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Offenbar will die Regierung vor allem ein politisches Zeichen setzen nach dem Motto: Seht her, wir tun etwas.
Aus guten historischen Gründen sind Polizei und Geheimdienste getrennt. Wird dieses Prinzip durch die gemeinsame Datei nicht in der Praxis unterlaufen?
Nein, das sehe ich nicht so. Das Trennungsgebot steht einem Informationsaustausch nicht im Wege, und der findet bei dem neuen System in rechtlich geregelten Grenzen statt. Auch die Antiterror-Verbunddatei verletzt das Trennungsgebot nicht. Wie es scheint, sind dabei auch keine Probleme beim Datenschutz aufgetaucht. Näheres wird die für den Herbst erwartete Auswertung der Erfahrungen mit der Antiterror-Datei ergeben.
Die Justizministerin betont, die Neuerung sei keine Gesinnungsdatei. Ist tatsächlich sichergestellt, dass nur Personen im Zusammenhang mit gewaltbezogenem Rechtsextremismus aufgelistet werden?
Die rechtlichen Sicherungen gewährleisten, dass es sich nicht um eine Gesinnungsdatei handelt. Niemand wird dort wegen bloßer Mutmaßungen oder aus einem Bauchgefühl heraus registriert, eine Erfassung muss sich auf Tatsachen gründen. Diese Kriterien müssen transparent und nachprüfbar sein, notfalls vor Gericht. Wobei der Begriff der Gewaltbezogenheit im Strafrecht durchaus weit gefasst ist, das trifft natürlich auf Körperverletzung zu, nach richterlichen Urteilen kann dies indes auch für Sitzblockaden gelten. Wie eng oder weit die Sicherheitsbehörden den Gewaltbegriff im Einzelfall auslegen, wird sich noch zeigen. In der Datei landen Gewalttäter, aber auch deren Kontaktleute, die von dieser Gewaltbezogenheit wissen. Nicht aufgenommen werden etwa Vermieter, denen ein solcher Hintergrund ihrer Mieter unbekannt ist.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert, eine Verbunddatei auch für Linksextremisten einzuführen. Wie stehen Sie dazu?
Aktuell sehe ich dafür keine Notwendigkeit, wir haben im Bereich des Linksextremismus keine derart spektakulären Bedrohungen wie die Mordserie mit ihrem rechtsextremen Hintergrund. Grundsätzlich sollte man jedoch kein kriminalistisches Instrumentarium ausschließen. Man muss untersuchen, ob ein solches Vorgehen erforderlich ist, ob dies einen Nutzen hat und ob Grundrechte wie Datenschutz gewahrt bleiben. Fällt eine solche Prüfung positiv aus, soll man es machen. Abzuwarten bleibt aber die Auswertung der Antiterror-Datei.
(kos)