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Zum Abschluss der Haushaltswoche lässt der Bundestag am Freitag, 23. November 2012, die zentralen Entscheidungen für das Haushaltsjahr 2013 Revue passieren. Im Anschluss daran wird der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz 2013 abstimmen (17/10200, 17/10202). Dazu liegen eine Beschlussempfehlung (17/10824), Ergänzungen zu den Beschlussempfehlungen (17/10823) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (17/10825) vor. Zur Kenntnis genommen werden soll auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10826) der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2012 bis 2016 (17/10201).
Die Linke fordert in einem Änderungsantrag (17/11563) zum Haushaltsgesetz ein Verbot für Bundesbehörden, Mitarbeiter zu beschäftigen, die zugleich bei einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern beschäftigt sind.
Vor der Schlussrunde zum Haushalt muss der Bundestag noch über zwei Einzelpläne befinden, zu denen keine Plenardebatten angesetzt sind. Bei dem einen, der Bundesschuld (Einzelplan 32), handelt es sich um den viertgrößten Ausgabenblock des Gesamtetats.
Ausgaben von rund 33,28 Milliarden Euro umfasst die Bundesschuld, das sind etwa 2,48 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 20,25 Milliarden Euro gegenüber, 13,22 Milliarden Euro weniger als 2012. Der Haushaltsausschuss hatte unter anderem die Nettoneuverschuldung von 18,8 auf 17,1 Milliarden Euro gekürzt und die Summe der Disagios auf Wertpapiere des Bundes von 525,49 auf 573,69 Millionen Euro angehoben (17/10821). Den Löwenanteil des Etats machen die Zinsen für Bundesanleihen aus, die mit 23,31 Milliarden Euro zu Buche schlagen.
In zweiter Lesung beschließen muss der Bundestag am 23. November auch den Einzelplan 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung. Er umfasst Ausgaben von 20,5 Milliarden Euro gegenüber 22,64 Milliarden Euro in diesem Jahr. Auch hier hat der Ausschuss eine Reihe von Änderungen vorgenommen (17/10822, 17/10823, 17/10824). Unter anderem wurde der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse wurde von 7 auf 7,05 Milliarden Euro angehoben.
Interessanter als die Ausgaben sind bei diesem Einzelplan die Einnahmen, denn sie umfassen die Steuereinnahmen des Bundes. Die Einnahmen des Einzelplans sind mit 271,15 Milliarden Euro veranschlagt im Vergleich zu 264,31 Milliarden Euro in diesem Jahr. Mit rund 260 Milliarden Euro bilden Steuern das Gros der Einnahmen in diesem Einzelplan.
Unter anderen werden Lohnsteuereinnahmen von 66,77 Milliarden Euro erwartet, verglichen mit 66,32 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Bei der Körperschaftsteuer hat der Haushaltsausschuss den Ansatz von 10,66 Milliarden auf 10,29 Milliarden Euro gekürzt, bei der Umsatzsteuer von 80,28 Milliarden auf 78,78 Milliarden Euro. Den Ansatz für Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen erhöhte der Haushaltsausschuss von 3,25 auf 4,35 Milliarden Euro.
Zum Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung liegen Änderungsanträge der Linksfraktion (17/11561) und der Grünen (17/11562) vor. Die Linke fordert, den Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben um 61 Milliarden Euro zu erhöhen und will dies mit der Erhöhung und Einführung diverser Steuern ermöglichen. Die Grünen verlangen, Mittel für Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung und des Bundestages in Höhe von 4,2 Millionen Euro in den Etat aufzunehmen.
Der Bundestag entscheidet auch über mehrere Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen.
Im Einzelnen beziehen sie sich auf das Haushaltsgesetz 2013 (SPD: 17/11601, Die Linke: 17/11602, 17/11603, Bündnis 90/Die Grünen: 17/11604), den Einzelplan 04 des Bundeskanzleramtes (Die Linke: 17/11564, Bündnis 90/Die Grünen: 17/11565), den Einzelplan 06 des Bundesinnenministeriums (Die Linke: 17/11566), den Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums (Die Linke: 17/11567, Bündnis 90/Die Grünen: 17/11568), den Einzelplan 14 des Bundesverteidigungsministeriums (Die Linke: 17/11569), den Einzelplan 16 des Bundesumweltministeriums (Bündnis 90/Die Grünen: 17/11570), den Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bündnis 90/Die Grünen: 17/11571), den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Die Linke: 17/11572) und den Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Die Linke: 17/11573). (vom/22.11.2012)