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Iranischer Flüchtling hält in seinem Zimmer im Asylbewerberwohnheim einen Plastikbecher mit Wasser in der Hand. © dpa
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 29. November 2012, ab etwa 11.40 Uhr in einer auf anderthalb Stunden veranschlagten Debatte mit mehreren Oppositionsvorlagen zum Asylbewerberleistungsrecht. Den Abgeordneten liegen dazu unter anderem ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1428) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/4424) zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt indes in seiner Beschlussempfehlung (17/10198) die Ablehnung beider Vorlagen. Die Grünen haben zu ihrem eigenen Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag (17/11707) eingebracht, über den namentlich abgestimmt wird.
Ebenfalls zur abschließenden Beratung steht auf der Tagesordnung zudem ein SPD-Antrag (17/5912) für "mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete", dem zufolge die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber abgeschafft werden soll.
Der Innenausschuss hatte diesen Antrag am 28. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt (17/11716).
Erstmals debattiert wird im Plenum ferner über Anträge der Links- (17/11589) und der Grünen-Fraktion (17/11663), die gleichfalls auf eine Abschaffung der Residenzpflicht abzielen. In der Grünen-Vorlage wird zudem erneut die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert.
Darüber hinaus hat die SPD zu der Debatte einen weiteren Antrag mit dem Titel "Menschenwürdige Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sicherstellen – Asylbewerberleistungsgesetz reformieren" (17/11674) vorgelegt. (sto/28.11.2012)