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Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Andreas Jung (CDU/CSU) hat Mittwoch, 28. November 2012, einvernehmlich seine Unterrichtung zum Fortschrittsbericht 2012 über die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschlossen und plädiert bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften dafür, die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und den deutschen Nachhaltigkeitskodex stärker zu berücksichtigen.
Der Beirat fordert die Bundesregierung auf, sich international dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe von Kreditbürgschaften Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung umfassender und stärker berücksichtigt werden. Dabei sollten die Aspekte der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und des deutschen Nachhaltigkeitskodex stärker berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit zu fördernden Exportgeschäften stehen.
Dabei geht es nicht nur um die Weiterentwicklung von Maßstäben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), sondern vor allem um die Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern. Kernkraftwerksprojekte sowie Projekte zur Produktion von nuklearen Brennelementen sind aus Sicht des Beirats nicht weiter förderfähig und sollten nicht mehr mit Hermes-Bürgschaften unterstützt werden. Bei weiteren Projekten dürfen über die jeweils aktuellen OECD-Maßstäbe hinausgehende Nachhaltigkeitsanforderungen kein Ausschlusskriterium für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften sein, betont der Beirat.
Der Beirat hat die Bundesregierung ferner aufgefordert, sich für mehr Nachhaltigkeit in den jeweiligen Partnerländern einzusetzen. Ein besonderer Fokus sollte darauf gerichtet werden, mit den von der staatlichen KfW-Bankengruppe finanzierten Projekten den Gleichklang von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu fördern.
Der Beirat fordert die Bundesregierung zudem auf, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in die Beratungen des interministeriellen Ausschusses einzubeziehen. Zudem sollte regelmäßig dem Deutschen Bundestag eine Statistik – gegebenenfalls vertraulich – zugeleitet werden, wie viele Hermes-Bürgschaften zu welchem Exportbereich in welcher Höhe vergeben worden sind und wie viele dieser Bürgschaften haushaltsrelevant geworden sind. Damit können die Vergabe, deren Kriterien und Auswirkungen besser nachvollzogen werden.
Einvernehmlich wurde auch eine Unterrichtung zum Fortschrittsbericht 2012 über die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschlossen. Der Beirat wird die Unterrichtung zur Beratung in den Bundestag einbringen.
Die Mitglieder des Beirats nehmen fraktionsübergreifend eine Bewertung des Berichts vor, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Stand der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung darlegt. Damit unterstreicht der Beirat die in Deutschland über Parteigrenzen hinweg bestehende Einigkeit, dass das Grundkonzept einer nachhaltigen Entwicklung die Leitlinie für zukunftsfähiges politisches Handeln darstellt. Er fordert die Bundesregierung auf, zehn Jahre nach Vorlage der Nachhaltigkeitsstrategie das Prinzip in alle Politikbereiche zu integrieren und jegliches Regierungshandeln stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten.
Der Beirat spricht sich überdies dafür aus, den eingeschlagenen Weg des Nachhaltigkeitsmanagements fortzusetzen. Er zeigt aber auch auf, wo die Grundlagen für eine Stärkung des Managements geschaffen oder die bestehenden Möglichkeiten optimiert werden können – so beispielsweise bei der Bund-Länder-Zusammenarbeit, also der vertikalen Integration der Nachhaltigkeitsstrategie. Handlungsbedarf sieht der Beirat auch bei den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, da die einzelnen Ministerien die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung qualitativ noch unterschiedlich handhaben.
Bei der Betrachtung der Nachhaltigkeitsindikatoren stellen die Mitglieder des Beirats insgesamt eine gemischte Entwicklung fest. Während einige Indikatoren die Zielstellung nach derzeitigem Stand problemlos erreichen können oder bereits erreicht haben, wird bei anderen Indikatoren deutlich, dass noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um das gesteckte Ziel zu erreichen oder zumindest eine Trendwende zu bewirken.
Nicht nachvollziehbar ist, dass bei manchen Indikatoren die Zielstellung deutlich abgeschwächt worden ist, ohne darüber eine breite politische Diskussion zu führen und das Parlament mit einzubeziehen. Das betrifft beispielsweise die nach unten erfolgten Anpassungen der Zielvorgaben bei Bildung und Forschung an die EU-Strategie Europa 2020.
Auch Fragen zur Einbettung der Nachhaltigkeitsstrategie in die Zuständigkeiten von Bund und Ländern dürfen aus Sicht des Beirats nicht dazu führen, dass bislang ehrgeizigere Ziele durch schwächere ersetzt werden. Des Weiteren gibt es immer noch Indikatoren, deren Zielschärfe durch Konkretisierung verbessert werden sollte. So regt der Beirat an, innerhalb des Indikators Mobilität nicht nur den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs anzugeben, sondern insgesamt den Anteil energieeffizienten Verkehrs zu betrachten, beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Antriebe.
Basierend auf der Bewertung der einzelnen Themenfelder leitet der Beirat konkrete Handlungsoptionen ab und unterbreitet Vorschläge und Erwartungen sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch im Hinblick auf Länder, Kommunen und gesellschaftliches Handeln. Beispielsweise müssten Unternehmen und Verbraucher durch transparente und vergleichbare Informationen in die Lage versetzt werden, die Nachhaltigkeit in den Produktions- und Lieferketten ihrer Geschäftspartner verlässlich zu erkennen.
Hinsichtlich des großen Themenfeldes "Demografischer Wandel" empfiehlt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung, dieses für eine nachhaltige Entwicklung besonders wichtige Thema im nächsten Fortschrittsbericht erneut näher zu beleuchten. (eis/29.11.2012)