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Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge werden verbessert. Der Deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag, 31. Januar 2013, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten und vom Finanzausschuss in zahlreichen Punkten zuvor noch veränderten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818, 17/12219, 17/12220).
Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für den Entwurf stimmten, sprachen sich die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen aus. Ein Antrag der Linksfraktion (17/9194), die verlangt hatte, die Risiken der Riester-Rente offenzulegen und die Altersvorsorge von den Finanzmärkten zu entkoppeln, blieb erfolglos.
Dieses Ansinnen der Linksfraktion bezeichnete Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) als "ziemlich dümmlich, denn ich kann keine Altersvorsorge organisieren, die völlig abgekoppelt wäre vom wirtschaftlichen Geschehen und auch nicht von den Finanzmärkten". Am Schluss sei jede Altersvorsorge nur so stark wie die Volkswirtschaft, die dahinterstehe.
Middelberg sagte, angesichts der dramatischen demografischen Veränderungen werde die betriebliche und private Altersvorsorge wichtiger werden. Trotz aller Kritik sei Riester-Sparen "immer noch eine hervorragende Möglichkeit gerade für Geringverdiener, für das Alter vorzusorgen". Eine Familie mit einem Einkommen von 25.000 Euro im Jahr und mit zwei Kindern erhalte 793 Euro staatliche Zulagen, wenn sie 267 Euro im Jahr einzahle. "Besser kann es eigentlich nicht gehen", lobte Middelberg.
Mit den Reformen werde die private Altersvorsorge transparenter und vergleichbarer. Das neue Produktinformationsblatt mache die Sache "einfacher, klarer, besser". Die Ablehnung der Opposition sei unverständlich.
Frank Schäffler (FDP) hob besonders die Verbesserungen für den Schutz vor Berufsunfähigkeit im Rahmen der privaten Altersvorsorge hervor. Er erinnerte daran, dass die rot-grüne Koalition den gesetzlichen Schutz vor Berufsunfähigkeit über die Rentenversicherung abgeschafft habe.
Viele Menschen hätten keinen Schutz vor Berufsunfähigkeit mehr. Jetzt werde über den Weg privater Vorsorge wieder ein Anreiz gegeben, gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit vorzusorgen.
Den Zusammenhang zwischen Einkommen und Sparmöglichkeiten hob Petra Hinz (SPD) hervor. Die schwarz-gelbe Koalition habe nichts für faire Löhne getan und verweigere die Einführung von Mindestlöhnen. Das heiße aber auch: "Nur wer faire und gerechte Löhne hat, kann für sein Alter auch vorsorgen."
Zwar lobte Hinz die Einführung der Produktinformationsblätter, die eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Produkte ermöglichen sollen. Dennoch greife die Maßnahme nicht weit genug. Unter Verweis auf die Sachverständigenanhörung sagte Petra Hinz, beim Produktinformationsblatt bestehe die Gefahr, dass die Menschen es nicht verstehen würden.
Altersvorsorge mit Wohneigentum werde für viele Sparer ein Problem, wenn sie die nachgelagerten kosten wie Reparaturaufwand und Steuern nicht bezahlen könnten. Da werde viel Sand in die Augen gestreut, kritisiert Hinz, die an dem Gesetzentwurf insgesamt "zielgerichtete Instrumente für Geringverdiener" vermisste.
Gegen die anrollende gigantische Welle von Altersarmut tue die Koalition gar nichts, kritisierte Matthias W. Birkwald (Die Linke). Ziel der vor zehn Jahren eingeführten privaten Vorsorgemöglichkeiten sei die Schließung einer Vorsorgelücke gewesen. "Heute wissen wir: Das wird nicht funktionieren", auch wenn die Regierung etwas anderes behaupte, stellte Birkwald fest, der an die Koalition appellierte: "Hören Sie endlich auf, die Leute hinter die Riester-Fichte zu führen."
Die Privatvorsorge bringe den Versicherungsunternehmen Milliarden, aber "gegen Altersarmut hilft Riester nicht". viele Menschen mit geringem Einkommen könnten sich einen Riester-Vertrag nicht leisten. Und bei vielen Riester-Sparern seien die Erträge viel zu gering, um die Vorsorgelücke schließen zu können. Die Linksfraktion wolle dagegen "Sicherheit statt Riester", sagte Birkwald.
Die Linke schütte das Kind mit dem Bade aus, stellte dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Es gebe Probleme und Fehler bei Riester, aber dass Menschen etwas für ihre Altersvorsorge tun, "ist im Grunde nicht falsch, und deswegen wäre es falsch, aus den Fehlern, die wir bei Riester sehen, gleich insgesamt das ganze Konzept der privaten Altersvorsorge abzuschaffen".
Der Koalition warf Schick vor, die Förderung für ein Prozent Höchstverdiener anzuheben "und für 99 Prozent nicht". Das sei eine soziale Schieflage. Durch Kosten für den Finanzbetrieb, die zu Lasten der Versicherten abgerechnet würden, gehe ein Großteil der Rendite verloren. Auch das im Prinzip gute Produktinformationsblatt gebe keine volle Kostentransparenz.
Der Gesetzentwurf sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro vor. Die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, argumentieren die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Entwurfs. Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert.
Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. So soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor, damit die verschiedenen Riester-Produkte wie klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen vergleichbar werden.
Mit den Änderungsanträgen der Koalition im Finanzausschuss waren die Produktinformationsblätter gegenüber der Entwurfsversion entschlackt worden. Auch beim sogenannten Wohn-Riester gab es Änderungen bei der Entnahme von Geld aus den Verträgen für Herstellung, Anschaffung und Entschuldung von Immobilien. (hle/31.01.2013)