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Neun Sachverständige haben vor dem Rechtsausschuss am Montag, 14. Januar 2013, unter Vorsitz von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) mehrheitlich Nachbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolvenz gefordert. Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (17/11268) ein Anreizsystem schaffen, von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren sollen.
Dadurch solle Schuldnern erstmals ermöglicht werden, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage.
Der Sachverständige Guido Stephan, Mitglied des Vorstands des Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Richter am Amtsgericht Rheinheim, vertrat die Ansicht, dass die Regierungsinitiative weder das Verfahren an sich verkürze noch die Gläubigerrechte stärke. Stattdessen schwäche es "ohne Not das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren", verabschiede sich vom Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger.
Ein Kritikpunkt in der Anhörung war unter anderem die erforderliche Quote zur Erlangung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Im Regierungsentwurf heißt es dazu, dass der Schuldner diese nur erlangen könne, wenn er mindestens 25 Prozent der Insolvenzforderungen beglichen hat. Kann er zumindest die Kosten des Verfahrens begleichen, ist eine Restschuldbefreiung dem Entwurf zufolge immerhin nach fünf Jahren möglich.
Die Verkürzung des Verfahrens begrüßten unter anderem Christoph Niering vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands und Claus Richter von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände (AG SBV). Allerdings sprach sich Richter dafür aus, die Restschuldbefreiung für alle Schuldner zu verkürzen und zwar auf eine Dauer von vier Jahren.
Die 25-Prozent-Quote wurde bereits im Vorfeld der Anhörung als "praktisch nicht erreichbar" kritisiert, sagte Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg. Er sagte, dass an seinem Gericht 2012 "nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten". Heyers Meinung nach sei eine wesentliche Beeinträchtigung der Gläubigerbelange nicht zu erwarten. (ver/14.01.2013)