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Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Februar, und Freitag, 1. März 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Reform des Betreuungsrechts:Der Bundestag hat am 1. März gegen das Votum der Opposition einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur "personenzentrierten und ganzheitlichen Reform des Betreuungsrechts" abgelehnt. Er bezog sich auf eine Antwort der Bundesregierung (17/5323) auf eine Große Anfrage der Grünen (17/2376) zu diesem Thema. Die Grünen hatten sich unter anderem dafür ausgesprochen, die derzeitige Praxis zur Unterbringung und Behandlung von auf Betreuung angewiesenen Personen ohne Einverständnis oder gegen deren Willen zu reformieren und ärztliche Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.
Energie- und Klimafonds: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 1. März einen Antrag der SPD zur Zukunft des Energie- und Klimafonds und der durch ihn finanzierten Programme (17/10088) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10815) abgelehnt. Mit der Einrichtung des Energie- und Klimafonds hatte die Koalition ein Sondervermögen des Bundes geschaffen, dessen Einnahmen sich vor allem aus den Erlösen des Kohlendioxid-Emissionszertifikatehandels speisen. Aus Sicht der SPD hat ein erhebliches Überangebot an solchen Zertifikaten zu einem Verfall der Zertifikatepreise geführt. Die Fraktion wollte, dass die Bundesregierung angesichts dessen eine belastbare Preiskalkulation und eine seriöse Berechnung der aus dem EU-Emissionshandel zu erwartenden Erlöse mit dem Ziel vorlegt, den Zertifikatepreis und damit das EU-Emissionshandelssystem zu stabilisieren.
Anträge zum Rentenrecht abgelehnt: Der Bundestag hat am 1. März acht Anträge der Linksfraktion zum Rentenrecht abgelehnt. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken wurde die Forderung abgelehnt, das Rentenniveau von derzeit etwa 50 Prozent des Erwerbseinkommens auf mindestens 53 Prozent anzuheben und dort dauerhaft zu stabilisieren (17/10990). Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Rente mit 67 zurückzunehmen und die bisherigen Regelaltersgrenzen beizubehalten (17/10991). In namentlicher Abstimmung lehnten 457 Abgeordnete diesen Antrag ab, 58 unterstützten ihn bei neun Enthaltungen. Die Linke scheiterte auch mit der Forderung, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen, die Zurechnungszeiten bis zum vollendeten 63. Lebensjahr zu verlängern und den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten zu erleichtern (17/10992). SPD und Grüne enthielten sich bei diesem Antrag, die Koalition lehnte ihn ab. Dass die Träger der Grundsicherung für Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wieder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, lautete eine weitere Forderung (17/10993), bei der sich die Grünen enthielten. Ferner verlangte Die Linke eine gesetzliche Regelung, wonach auch die Erziehung von vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern drei Jahre Kindeerziehungszeit in der Rente zu erkannt werden (17/10994). In namentlicher Abstimmung unterstützen 60 Abgeordnete diesen Antrag, 296 lehnten ihn bei 164 Enthaltungen ab. Ebenso forderte Die Linke die Entfristung der Rente nach Mindestentgeltpunkten (Paragraf 262 des Sechsten Sozialgesetzbuches). Bei Enthaltung der SPD fand auch dieser Antrag (17/10995) keine Mehrheit. Ebenso lehnte der Bundestag die Forderung ab, den Kreis der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten nach und nach auf alle Erwerbstätigen auszudehnen (17/10997). Dazu enthielten sich SPD und Grüne. Schließlich verlangte die Fraktion die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine "einkommens- und vermögensgeprüfte" Mindestrente (17/10998). Ein Nettoeinkommen im Alter von 900 Euro sollte dabei garantiert und schrittweise auf 1.050 Euro angehoben werden. Nur die Antragsteller selbst stimmten für diese Forderung. Der Bundestag folgte bei seinen Voten einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12474).
Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur siebten Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11470) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für, 243 gegen das Gesetz, drei Abgeordnete enthielten sich. Damit wird Presseverlegern das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Geschützt werden die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und solchen Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten. Das Leistungsschutzrecht erlöscht ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisse. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/12546), der Linksfraktion (17/12547) und der Grünen (17/12548). Die SPD hatte gefordert, den "gebotenen Interessenausgleich zwischen den Rechten von Presseverlegern und Journalisten, den Diensten der Informationsgesellschaft und der Informationsfreiheit herzustellen. Die Linke hatte verlangt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen andere Vorschläge zu machen, um Urheber angemessen zu vergüten. Auch die Grünen sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus und plädierten für einen runden Tisch zur Frage der Finanzierung journalistischer Inhalte im Internet.
Übermittlung von Fluggastdaten: Gegen die Stimmen der SPD hat der Bundestag am 21. Februar einen SPD-Antrag zur "Übermittlung von Fluggastdaten nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben" (17/6293) abgelehnt. Zugleich lehnte er bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5490) ab, der sich gegen eine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten ausspricht und auf einen EU-Richtlinienvorschlag über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Ratsdokument 6007/11) Bezug nimmt. Beide Fraktionen sehen den EU-Vorschlag kritisch. Sie forderten die Bundesregierung auf, deutliche datenschutzrechtliche Verbesserungen durchzusetzen und den effektiven Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Fraktionen drangen auf eine kürzere Speicherfrist und sprachen sich gegen eine Ausdehnung der Datenspeicherung auf Flüge innerhalb der EU und auf andere Verkehrsmittel als Flugzeugen aus. Die Grünen wollten ganz auf eine Pflicht zur Speicherung von Fluggastdaten auf Vorrat verzichten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/12473).
Menschenrechte in Sri Lanka: Der Bundestag hat am 28. Februar einen Antrag der SPD (17/12466) abgelehnt, den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu nutzen und von Sri Lanka Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und Versöhnungsprozess zu fordern. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion unter anderem allen Versuchen der Exekutive, die Unabhängigkeit der Justiz in Sri Lanka einzuschränken, entgegenwirken und die Amtsenthebung der obersten Richterin Dr. Shirani Bandaranayake verurteilen.
Geheimschutzordnung des Bundestages geändert: Der Bundestag am 28. Februar auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/12287) die Geheimschutzordnung des Bundestages im Zusammenhang mit geheimhaltungsbedürftigen Belangen in parlamentarischen Anfragen geändert. Die Geheimschutzordnung ist die Anlage 3 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Damit wird die Bundesregierung künftig bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen in einem zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache vorgesehenen Teil die Gründe für eine Geheimhaltungsbedürftigkeit der erfragten Informationen darlegen. In einem zweiten Teil wird dann die als Verschlusssache eingestufte Information selbst ausschließlich an die Geheimregistratur des Bundestages weitergeleitet. Dort kann sie von jedem Abgeordneten sowie ausdrücklich ermächtigten Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern eingesehen werden. Anders als bisher wird die Möglichkeit, die Verschlusssache im eigenen Büro einzusehen, auf Mitglieder von Untersuchungsausschüssen oder sonstigen Gremien beschränkt, die regelmäßig geheim tagen, wie etwa das Parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission, das Vertrauensgremium nach Paragraf 10a der Bundeshaushaltsordnung oder das Gremium nach Paragraf 10a des Finanzstabilisierungsgesetzes.
Bundesjagdgesetz geändert: Gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften (17/12046, 17/12302) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/12529) geändert. Damit können Grundeigentümer, die einer Jagdgenossenschaft angehören und die Bejagung ihrer Flächen aus ethischen Gründen ablehnen, auf Antrag aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden. Das Gesetz enthält flankierende Regelungen zur Haftung des ausscheidenden Grundeigentümers für Wildschäden, zur Wildfolge und zum jagdlichen Aneignungsrecht. Geändert wurde auch die Strafvorschrift zur Jagdwilderei (Paragraf 292 des Strafgesetzbuches) als Folge der neu geschaffenen Befriedung aus ethischen Gründen. Betritt ein Jäger aus ethischen Gründen befriedete Grundflächen, die nicht unbedingt als solche erkennbar sind, macht er sich dadurch nicht strafbar.
Humanitäre Hilfe für Syrien: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Februar einen Antrag der Linken (17/11697) abgelehnt, sofortige humanitäre Hilfe für Syrien zu leisten und eine diplomatische Verhandlungslösung für den Konflikt zu fördern. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/12243). Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Mission des UN-sondergesandten Lakhdar Brahimi für einen Waffenstillstand zu unterstützen und syrische Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen.
Weniger Bürokratie beim Unterhaltsvorschuss:Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (17/8802) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/12488) verabschiedet. Damit können Alleinerziehenden ab 1. Juli 2013 einfacher einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, weil weniger Nachweise erbracht werden müssen. Staatlicher Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der eigentliche Unterhaltsschuldner zahlungsunfähig oder –unwillig ist. Unterhaltsvorschuss wird bis zum vollenden zwölften Lebensjahr des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts abzüglich anzurechnendes Erstkindergeld längstens für die Dauer von sechs Jahren gezahlt. Den zuständigen Behörden wird der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner unter anderem dadurch erleichtert, dass die Auskunftsansprüche erweitert werden. Einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht (17/2584) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/11142) ab, Alleinerziehende zu entlasten und den Unterhaltsvorschuss auszubauen. Die Linke hatte verlangt, das höchstmögliche Bezugsalter auf das vollendete 18. Lebensjahr anzuheben und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre zu streichen. Auch sollte das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Nationale Antidoping-Agentur: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der SPD und der Grünen hat der Bundestag am 28. Februar einen Antrag der SPD (17/11320) abgelehnt, eine neue Struktur der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada) zu schaffen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Sportausschusses (17/12237). Die SPD hatte eine unabhängige Expertenkommission gefordert, die Vorschläge für eine neue Träger- und Finanzierungsstruktur der Nada erarbeiten solle. Eine glaubwürdige Dopingbekämpfung könne nur von einer starken, unabhängigen und finanziell dauerhaft auf sicheren Füßen stehenden Nada geführt werden, hieß es im Antrag der SPD.
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften (17/11818) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12527) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12299) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Damit werden bestimmte Futtermittelunternehmer verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels, das den rechtlichen Anforderung nicht entspricht, entstehen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird beauftragt, die Bevölkerung über seine Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse zu unterrichten. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/12558) und der Linksfraktion (17/12559). Die SPD hatte ein Gesamtkonzept für Verbraucherinformation mit dem Ziel einer Offenlegung aller bei Behörden vorhanden Informationen verlangt. Die Linke hatte gefordert, bei "herausgehobenen Überwachungsaufgaben" dem Bund die Zuständigkeit im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zuzuordnen.
Rechte indigener Völker: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar einen Antrag von SPD und Grünen (17/5915) abgelehnt, die Rechte indigener Völker zu stärken und die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu ratifizieren. Mit der Konvention aus dem Jahre 1989 werden die Rechte der indigenen Völker völkerrechtlich anerkannt. Deutschland hat sie bislang nicht ratifiziert. Aus Sicht der Grünen würden damit die Rechte an der Erschließung, Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen Ressourcen auf dem Territorium der indigenen Völker garantiert und jegliche Diskriminierung beim Arbeitsentgelt, der ärztlichen und sozialen Betreuung, der sozialen Sicherheit und der Vereinigungsfreiheit, Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen verboten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/11209).
Planfeststellungsverfahren vereinheitlicht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (17/9666) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12525) angenommen. Damit werden Regelungen aus Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen, überflüssige Vorschriften werden gestrichen. Im Verwaltungsverfahrensgesetz wird ein neuer Absatz über die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" eingeführt. Die Behörden werden verpflichtet, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung schon vor Eröffnung des Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12549), eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung zu Beginn des Planungsverfahrens sowie direktdemokratische Entscheidungen im Planungsverfahren vorzusehen.
Soldatengesetz geändert: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Soldatengesetzes (17/12059) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/12498) angenommen. Damit werden die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in die Systematik des Soldatengesetzes aufgenommen. 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst geschaffen worden. Mit der Änderung wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften im Frieden geschaffen. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12353) erklärte der Bundestag für erledigt.
Ausbildung zum Notfallsanitäter: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (17/11689) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/12524) zugestimmt. Im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zum Rettungssanitäter wird die Ausbildungsdauer auf drei Jahre angehoben, Theorie und Praxis werden vernetzt und es wird eine Ausbildungsvergütung eingeführt.
Konzept für die Elbe abgelehnt: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Februar einen Antrag der Linken für eine neue Flusspolitik und ein nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften (17/9192) abgelehnt. In diesem Rahmenkonzept sollte die Bundesregierung Strategien entwickeln, um Qualität und Quantität der Flussgewässer zu verbessern und den Lebensraum Flusslandschaft wiederbeleben. Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit einem weiteren Antrag (17/9160), ein umfassendes Konzept für die Elbe zu erstellen. Das Konzept solle einen "flussangepassten Schiffsverkehr" auf der Elbe gewährleisten und darauf achten, dass Eingriffe naturnah erfolgen und eine weitere Fahrrinnenvertiefung der Elbe und ihrer Nebenflüsse ausgeschlossen werden. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/11063).
Tiergesundheitsgesetz beschlossen: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (17/12032) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12478) zugestimmt. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten zur Vorbeugung vor Tierseuchen, zu deren Bekämpfung und für eine bessere Überwachung. Zur Vorbeugung zählen ein Monitoring, die Kategorisierung von Betrieben oder Gebieten nach dem Gesundheitsstatus der dort gehaltenen Tiere und die Einrichtung eines Datenregisters über den Gesundheitsstatus der Tiere. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/9580) ab, einen Notfonds für tierhaltende Betriebe einzurichten. Aus diesem sollten bei ungeklärten oder noch nicht amtlich anerkannten Tiererkrankungen Beihilfen für tierhaltende Betreibe gezahlt werden können. Zehn Millionen Euro sollte die Bundesregierung im Bundeshaushalt für diesen Notfonds einplanen, so die Linksfraktion. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses an (17/10663).
Arzneimittelgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/11293, 17/11873) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12526) angenommen. Damit wird der Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Therapiehäufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutztieren geschaffen. Darüber hinaus werden Kontrollen für Tierhalter bestimmter Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben. Diese können zur Folge haben, dass die zuständige Behörde auf ein verpflichtendes Konzept, den Einsatz von Antibiotika so gering wie möglich zu halten, Einfluss nimmt. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/12544) und der Grünen (17/12545). Die Linke wollte unter anderem eine Nachweisführung für Restmengen von Antibiotika im Tierhalterbetreib einführen, die Grünen eine "Tierarzneimittelanwendungskommission" einrichten. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/12385) ab, wonach die Regierung ein Konzept zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung vorlegen sollte. Auch sollten die Voraussetzungen für ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz geprüft werden, so die SPD. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen mit dem Titel "Systematischen Antibiotikamissbrauch bekämpfen – Tierhaltung umbauen" (17/9068) ab. Unter anderem sollten die Bedingungen in der Tierhaltung grundlegend verändert und Mengenrabatte auf Antibiotika verboten werden, so die Fraktion. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/10662).
Energieeffizienz: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen sowie gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 28. Februar einen SPD-Antrag (17/8159) abgelehnt, die europäische Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll auszugestalten, um die klima- und energiepolitischen Ziele Deutschlands und Europas zu erreichen. Unter anderem sollte sich die öffentliche Hand bei Beschaffungen an der jeweils höchsten Effizienzklasse orientieren, so die SPD. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken sprach sich der Bundestag gegen einen Antrag der Linksfraktion (17/8457) aus, wonach die Energiewende mehr Energieeffizienz brauche. Die Linke hatte unter anderem verlangt, das Ziel der Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 um 20 Prozent verbindlich festzulegen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7462) mit dem Titel "Energie sparen, Kosten senken, Klima schützen – Für eine ambitionierte Effizienzstrategie der deutschen und europäischen Energieversorgung" ab. Auch die Grünen verlangten ein verbindliches Einsparziel von 20 Prozent bis 2020. Dabei sollte die Energieversorgung jährlich 1,5 Prozent des Vorjahresverbrauchs einsparen müssen und zum Ausgleich in einen Energiesparfonds einzahlen müssen, falls sie dieses Ziel nicht erreichen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10106) an. Er lehnte darüber hinaus einen Entschließungsantrag der SPD (17/12538) ab, wonach sich die Bundesregierung unter anderem mit den Ländern und mit der Opposition auf Bundesebene verständigen sollte, um die Kosten der Energiewende kurzfristig dämpfen zu können.
Änderungen im Steuerrecht beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12532) angenommen. Das Gesetz setzt zum einen die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG in deutsches Recht um. Dadurch sollen die Steuerbehörden in der EU bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zusammenarbeiten, um Steuern festsetzen zu können. Zum anderen enthält das Gesetz eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen, die ursprünglich im Jahressteuergesetz 2013 enthalten waren und auf Vorgaben der EU oder der Rechtsprechung zurückgehen oder aber dazu dienen, Steuerschlupflöcher zu schließen und Steuerbetrug zu verhindern.
Schachtanlage Asse II wird stillgelegt: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Februar einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (17/11822) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/12537) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12298) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Damit wird die Bergung der in Fässern lagernden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage bei Wolfenbüttel in Niedersachsen und die anschließende Stilllegung der Schachtanlage ermöglicht. Die Bergung kann abgebrochen werden, wenn radiologische oder sicherheitsrelevante Gründe dafür sprechen oder wenn die Dosisbegrenzung der Strahlenschutzverordnung nicht eingehalten werden kann. Die Öffentlichkeit muss über die Rückholung der Fässer und die Stilllegung der Anlage umfassend, auch über eine Internetplattform, informiert werden. Abgelehnt wurden sechs Änderungsanträge der Linksfraktion zum Verfahren der Rückholung und Stilllegung (17/12552, 17/12553, 17/12554, 17/12555, 17/12556, 17/12557).
Privatisierung der Wasserversorgung: Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394), der Linksfraktion (17/12482) und der SPD (17/12519) abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge von Vorgaben der EU zu verhindern. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag zu den Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von Kommunen und zur interkommunalen Zusammenarbeit zu stoppen oder weitreichende Ausnahmen zu erwirken. Ihren Antrag lehnten in namentlicher Abstimmung 291 Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht Enthaltungen zu. Die Linke hatte ebenfalls die Ablehnung des Richtlinienvorschlags verlangt. Auch sollten alle Versuche abgewehrt werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können. In namentlicher Abstimmung votierten 299 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 122 befürworteten ihn, es gab 124 Enthaltungen. Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung aufgefordert, sich der Auffassung des Bundesrates anzuschließen, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich auf einen "Dritten" übertragen, zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen. Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen, was aus Sicht der SPD eine "weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft" zur Folge hätte.
Mandate für Bundeswehreinsatz in Mali erteilt: Der Bundestag hat am 28. Februar zwei Mandate für einen Einsatz von bewaffneten Streitkräften der Bundeswehr in Mali erteilt. In namentlicher Abstimmung votierten 496 Abgeordnete auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/12520) für den Antrag der Bundesregierung (17/12367), bis Ende Februar 2014 bis zu 180 Soldatinnen und Soldaten in das westafrikanisch Land zu schicken, um sich an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali zu beteiligen. Die Bundeswehr übernimmt dabei die Pionierausbildung der malischen Armee. 67 Abgeordnete stimmten dagegen, vier enthielten sich. Dem zweiten Antrag der Bundesregierung (17/12368) stimmten auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/12522) 492 Abgeordnete zu, 66 lehnten ihn ab, acht enthielten sich. Damit können bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten bis Ende Februar 2014 die Internationale Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) unterstützen. Die Bundeswehr wird die bisherige Lufttransportunterstützung zur Verlegung von AFISMA-Truppenteilen nach Mali und innerhalb Malis fortsetzen und die französischen Streitkräfte mit der Betankung von Kampfflugzeugen in der Luft unterstützen. Ziel ist es, die unter der Kontrolle terroristischer Gruppen stehenden Gebiete im Norden Malis unter staatliche Kontrolle zu bringen und die Bedrohung durch terroristische Organisationen in Mali zu verringern. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linken und Grünen fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12543) keine Mehrheit, wonach sich die Bundesregierung unter anderem gegenüber Saudi-Arabien und Katar dafür einsetzen sollte, die Unterstützung dschihadistischer Gruppen im Norden Malis zu unterlassen.
Holzhandelssicherungsgesetz geändert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 28. Februar die Schlussabstimmung zum bereits am 21. Februar beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Holzhandelssicherungsgesetzes (17/12033) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12400) wiederholt. In der Sitzung am 21. Februar war die Mehrheit nicht festgestellt worden. 313 Abgeordnete stimmten für, 126 Abgeordnete gegen das Gesetz, es gab 125 Enthaltungen. Damit werden die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen EU-Recht besteht, geregelt. Zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Mit der Gesetzesänderung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Der Bundestag forderte die Bundesregierung zudem in einer bei Enthaltung der Grünen angenommenen Entschließung auf, noch in dieser Wahlperiode allgemeine Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder zu beschließen. Um einheitliche Kontrollen in den Ländern zu gewährleisten, sollten darin die Anforderungen an das Kontrollsystem, etwa im Hinblick auf Kontrollaufzeichnungen, erläutert werden.
Steffen Bockhahn in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt: Der Bundestag hat am 21. Februar den Rostocker Abgeordneten Steffen Bockhahn (Die Linke) auf Wahlvorschlag der Linksfraktion (17/12462) zum neuen Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium nach Artikel 45d des Grundgesetzes gewählt. 449 Abgeordnete votierten für ihn, 70 dagegen, 44 enthielten sich. Das Gremium kontrolliert die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes. Bockhahn folgt auf Wolfgang Nešković, der aus der Fraktion Die Linke ausgetreten und jetzt fraktionsloser Abgeordneter ist.
Keine automatische Weitergabe von Meldedaten: Der Bundestag hat am 28. Februar bei Enthaltung der Linksfraktion der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar (17/12463) zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (17/7746) angenommen. Damit dürfen Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Der Bundestag hatte das Gesetz auf Empfehlung des Innenausschusses (17/10158) am 28. Juni 2012 mit einer Widerspruchslösung beschlossen, die im Anschluss Proteste auslöste, sodass der Bundesrat am 21. September den Vermittlungsausschuss anrief (17/10768). Diese Widerspruchslösung wurde nun gestrichen, eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht mehr möglich. Bürger können künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Der Beschluss enthält zudem Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor sogenannten Schattenmelderegistern und "Adresspooling" zu schützen. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz tritt im Mai 2015 in Kraft.
Beteiligung von Versicherten an Bewertungsreserven der Lebensversicherer:Der Bundestag hat am 28. Februar einstimmig der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar (17/12464) zum Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen an Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (17/10038, 17/10251) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 8. November 2012 auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11395) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11938). Der Kompromiss sieht nun vor, die umstrittene Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Die von Versicherungskunden befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen treten somit nicht ein. Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven an das sogenannte SEPA-Begleitgesetz angehängt, das Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) enthält. Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen, wobei die Länder ein Mitspracherecht erhalten. Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung des Urteils des europäischen Gerichtshofs zu sogenannten Unisex-Tarifen verbleiben im Gesetz und treten rückwirkend zum 21. Dezember 2012 in Kraft.
Streubesitzdividenden werden besteuert: Der Bundestag hat am 28. Februar gegen das Votum der Linksfraktion der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar (17/12465) zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11717, 17/11718) am 29. November 2012 beschlossen. Der Bundesrat hatte daraufhin dem Gesetz am 14. Dezember seine Zustimmung versagt (17/11940). Am 19. Dezember rief die Bundesregierung deswegen den Vermittlungsausschuss an (17/11950). Damit werden die Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig besteuert, um die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz zu erreichen. Der Bundestag hatte im November 2012 beschlossen, die Gleichbehandlung dadurch herzustellen, dass auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast befreit werden, was im Bundesrat keine Zustimmung fand. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften nun die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne.
Einfuhrliste geändert:Der Bundestag hat am 28. Februar einstimmig darauf verzichtet, eine Verordnung der Bundesregierung zur 162. Änderung der Einfuhrliste (17/12001) aufzuheben. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12448). Bei der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten wird damit auf die Vorlage von Überwachungsdokumenten verzichtet. Beim Import bestimmter solcher Erzeugnisse aus Russland wird auf die Vorlage von Einfuhrgenehmigungen und Ursprungserzeugnissen verzichtet. Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 28. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 537 bis 545 übernommen (17/12401, 17/12402, 17/12403, 17/12404, 17/12405, 17/12406, 17/12407, 17/12408, 17/12409).
Qualifikation von Tabakkontrolleuren: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (17/12338) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/12530) angenommen. Dabei geht es um die fachlichen Anforderungen an das Kontrollpersonal, das das Gesetz vollziehen soll. In der Praxis sind Lebensmittelkontrolleure zugleich auch Tabakkontrolleure, sodass die Aus- und Fortbildung angeglichen werden soll. Um dies zu ermöglichen, wird mit der Gesetzesänderung die Ermächtigung zugunsten des Landwirtschaftsministeriums, Anforderungen an die Qualifikation von Kontrolleuren zu formulieren, an die entsprechende Ermächtigung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch angepasst.
Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedegutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (17/12337) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/12528) angenommen. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien, Regeln und Verfahren zur Haftung und Wiedergutmachung für Schäden zu erarbeiten, die durch die Grenzüberschreitung von "lebenden veränderten Organismen" entstehen. Ziel ist es, zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beizutragen. Das Zusatzprotokoll sieht ein öffentlich-rechtliches System zur Schadensbeseitigung vor.
Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz beschlossen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (17/12014) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12510) angenommen. Damit werden die bisher aufgrund von EU-Recht erhobenen Daten für die Konjunkturstatistik wieder über eine nationale Rechtsgrundlage erhoben, um eine Untergliederung der Beschäftigtenzahlen nach Bundesländern zu ermöglichen. Auch tritt die Zulassungspflicht für Unternehmen, die Bewachungstätigkeiten auf Seeschiffen anbieten, erst zum 1. Dezember 2013 und nicht bereits zum 1. August 2013 in Kraft.
Kostenhilfe bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (17/11211) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12535) angenommen. In diesen Verfahren stehen sich Beschwerdeführer und die Bundesrepublik gegenüber. Wenn weitere Personen ("Dritte") in ihren Menschenrechten betroffen sind, zum Beispiel Mütter und Kinder im Rechtsstreit über das Umgangsrecht des Vaters, müssen sie für die Kosten selbst aufkommen. Mit dem Gesetz wird nun für diese Personen eine Kostenhilfe aus der Bundeskasse eingeführt. Kostenhilfe erhalten können auch Personen, die der Präsident des Gerichtshofs von Amts wegen an einem Verfahren beteiligt. Zum 1. Mai 2013 neu gefasst wurde die örtliche Zuständigkeit der Finanzgerichte in Kindergeldsachen.
Sozial gerechtes Mietrecht: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen hat der Bundestag am 28. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7983) abgelehnt, der ein "sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht" in Deutschland zum Ziel hatte. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12472). Die Grünen hatten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Mietrecht an die energetische Modernisierung und den barrierefreien Umbau des Gebäudebestandes anzupassen, die soziale Ausgewogenheit zu erhalten und der sozialen Entmischung in Städten entgegenzuwirken.
Regulierung des Hochfrequenzhandels mit Wertpapieren beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631, 17/11874) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/12536) angenommen. Damit sollen die Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels mit Wertpapieren (elektronischer Handel in Sekundenbruchteilen) begrenzt werden. Hochfrequenzhändler werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt und müssen ihren Handel so betreiben, dass der Markt nicht gestört wird. Verstöße werden als Marktmanipulation gewertet. Auch müssen die Händler ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben und den tatsächlichen Geschäften gewährleisten. Der Finanzausschuss hat unter anderem die Aufsichtsbefugnisse noch weiter gefasst und die Möglichkeit geschaffen, dass Börsen Gebühren für die übermäßige Nutzung ihrer Systeme verlangen können. Ein Entschließungsantrag der SPD (17/12551) fand mit dem gleichen Stimmenverhältnis keine Mehrheit. Die Fraktion wollte durch die Einführung einer Mindestverweildauer sicherstellen, dass alle Aufträge von Händlern im System für eine bestimmte Dauer gültig sind und in dieser Zeit nicht storniert oder geändert werden können. (vom/01.03.2013)